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In den Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten sind den Formen des Verwaltungshandelns bestimmte Rechtsfolgen in Bezug auf das Verwaltungsverfahren, die Wirksamkeit von Verwaltungshandlungen, die Auswirkungen von Rechtsverstoessen und den Rechtsschutz zugeordnet. Ausgehend hiervon untersucht Andreas Glaser die Einwirkungen der als Unionsverwaltungsrecht bezeichneten Vorgaben des EU-Rechts auf die jeweilige Handlungsformenlehre des nationalen Rechts. Weitere Schwerpunkte der Analyse bilden die Handlungsformen der EU-Eigenverwaltung auf der Grundlage des Vertrages von Lissabon sowie das Zusammentreffen nationaler und unionaler Handlungsformen im Rahmen des Europaischen Verwaltungsverbundes. Anhand dieser Betrachtungen benennt der Autor ubergreifend UEbereinstimmungen und Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen. Abschliessend zeigt er das rechtspolitische Entwicklungspotenzial auf.
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In den Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten sind den Formen des Verwaltungshandelns bestimmte Rechtsfolgen in Bezug auf das Verwaltungsverfahren, die Wirksamkeit von Verwaltungshandlungen, die Auswirkungen von Rechtsverstoessen und den Rechtsschutz zugeordnet. Ausgehend hiervon untersucht Andreas Glaser die Einwirkungen der als Unionsverwaltungsrecht bezeichneten Vorgaben des EU-Rechts auf die jeweilige Handlungsformenlehre des nationalen Rechts. Weitere Schwerpunkte der Analyse bilden die Handlungsformen der EU-Eigenverwaltung auf der Grundlage des Vertrages von Lissabon sowie das Zusammentreffen nationaler und unionaler Handlungsformen im Rahmen des Europaischen Verwaltungsverbundes. Anhand dieser Betrachtungen benennt der Autor ubergreifend UEbereinstimmungen und Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen. Abschliessend zeigt er das rechtspolitische Entwicklungspotenzial auf.