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Naheverhaltnisse zwischen Staat und Burger bereiten der Grundrechtslehre seit jeher Schwierigkeiten. Als ‘besondere Gewaltverhaltnisse’ standen sie traditionell im Kontrast zur rechtsstaatlichen Normalitat des Staat-Burger-Verhaltnisses. Die UEberwindung dieser Figur hat diesen Sonderstatus, so scheint es, weitgehend eingeebnet. In Wirklichkeit jedoch sind die Probleme damit eher verschleiert als geloest. Noch immer gilt, dass die Eingliederung des Burgers als Amtstrager oder Anstaltsnutzer mit Strukturmerkmalen einhergeht, auf die die Schablonen der allgemeinen Grundrechtsdogmatik nicht zugeschnitten sind. Noch immer gilt, dass die rechtsstaatliche Ausbalancierung individueller Freiheit und funktionaler Einbindung hier andere Schwierigkeiten aufwirft als im gewohnten Distanzverhaltnis. Auf der Grundlage rechtshistorischer und rechtsvergleichender Untersuchungen unternimmt es der Autor, diese Anomalien systematisch zu erfassen und zu einem Gesamtbild der Grundrechtsdogmatik im Naheverhaltnis zusammenzufugen. Diese Arbeit wurde mit dem Preis ‘Sprache und Wissenschaft’ der Universitat Mannheim ausgezeichnet.
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Naheverhaltnisse zwischen Staat und Burger bereiten der Grundrechtslehre seit jeher Schwierigkeiten. Als ‘besondere Gewaltverhaltnisse’ standen sie traditionell im Kontrast zur rechtsstaatlichen Normalitat des Staat-Burger-Verhaltnisses. Die UEberwindung dieser Figur hat diesen Sonderstatus, so scheint es, weitgehend eingeebnet. In Wirklichkeit jedoch sind die Probleme damit eher verschleiert als geloest. Noch immer gilt, dass die Eingliederung des Burgers als Amtstrager oder Anstaltsnutzer mit Strukturmerkmalen einhergeht, auf die die Schablonen der allgemeinen Grundrechtsdogmatik nicht zugeschnitten sind. Noch immer gilt, dass die rechtsstaatliche Ausbalancierung individueller Freiheit und funktionaler Einbindung hier andere Schwierigkeiten aufwirft als im gewohnten Distanzverhaltnis. Auf der Grundlage rechtshistorischer und rechtsvergleichender Untersuchungen unternimmt es der Autor, diese Anomalien systematisch zu erfassen und zu einem Gesamtbild der Grundrechtsdogmatik im Naheverhaltnis zusammenzufugen. Diese Arbeit wurde mit dem Preis ‘Sprache und Wissenschaft’ der Universitat Mannheim ausgezeichnet.