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Das zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilferecht in Steuersachen hat in den letzten Jahrzehnten nicht nur enorm an Bedeutung gewonnen, sondern unterlag insbesondere unter dem Einfluss der Europaischen Union einem wesentlichen Wandel. Wahrend die grenzuberschreitende Zusammenarbeit ursprunglich eher von politischen Massstaben gepragt war, tritt zunehmend der Charakter einer Verrechtlichung hervor, der als Konsequenz vormals noch vernachlassigte Fragen des Grundrechtsschutzes deutlicher in den Vordergrund der Betrachtung ruckt. In diesem Kontext verdient unter anderem der nemo tenetur -Grundsatz besondere Beachtung. Der steuerliche Auskunftsverkehr ist meist auf Informationen ausgerichtet, die zwangsweise von dem Steuerpflichtigen erlangt werden. Diese Informationen koennen auch in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren von Bedeutung sein. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, inwiefern ein europaisch verstandener nemo tenetur -Grundsatz den steuerlichen Informationshilfeverkehr begrenzend beeinflusst.
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Das zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilferecht in Steuersachen hat in den letzten Jahrzehnten nicht nur enorm an Bedeutung gewonnen, sondern unterlag insbesondere unter dem Einfluss der Europaischen Union einem wesentlichen Wandel. Wahrend die grenzuberschreitende Zusammenarbeit ursprunglich eher von politischen Massstaben gepragt war, tritt zunehmend der Charakter einer Verrechtlichung hervor, der als Konsequenz vormals noch vernachlassigte Fragen des Grundrechtsschutzes deutlicher in den Vordergrund der Betrachtung ruckt. In diesem Kontext verdient unter anderem der nemo tenetur -Grundsatz besondere Beachtung. Der steuerliche Auskunftsverkehr ist meist auf Informationen ausgerichtet, die zwangsweise von dem Steuerpflichtigen erlangt werden. Diese Informationen koennen auch in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren von Bedeutung sein. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, inwiefern ein europaisch verstandener nemo tenetur -Grundsatz den steuerlichen Informationshilfeverkehr begrenzend beeinflusst.