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Der Schutz des Privaten als internationales Grundrecht bietet einen umfassenden UEberblick uber die internationalen Regelungen und die internationale Rechtsprechung zum Thema Privacy. Im Gegensatz zum deutschen Verfassungsrecht formuliert das Voelkerrecht den Schutz des Privaten als einheitliches Grundrecht. Die Auslegung dieses Grundrechts durch den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen thematisiert insbesondere den Schutz der Familie, etwa bei drohender Abschiebung eines Familienmitglieds, den Schutz der raumlichen Privatsphare vor unbefugtem Eindringen, die Vertraulichkeit der Korrespondenz sowie private Handlungen, etwa homosexuelle Kontakte. Dieselben Grundthemen spiegeln sich in der Rechtsprechung des EGMR und des EuGH zum Schutz des Privaten wider. Stephanie Schiedermairs Analyse stellt damit auch die grundrechtliche Basis fur zukunftige voelkerrechtliche Vertrage zum Schutz des Privaten vor.
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Der Schutz des Privaten als internationales Grundrecht bietet einen umfassenden UEberblick uber die internationalen Regelungen und die internationale Rechtsprechung zum Thema Privacy. Im Gegensatz zum deutschen Verfassungsrecht formuliert das Voelkerrecht den Schutz des Privaten als einheitliches Grundrecht. Die Auslegung dieses Grundrechts durch den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen thematisiert insbesondere den Schutz der Familie, etwa bei drohender Abschiebung eines Familienmitglieds, den Schutz der raumlichen Privatsphare vor unbefugtem Eindringen, die Vertraulichkeit der Korrespondenz sowie private Handlungen, etwa homosexuelle Kontakte. Dieselben Grundthemen spiegeln sich in der Rechtsprechung des EGMR und des EuGH zum Schutz des Privaten wider. Stephanie Schiedermairs Analyse stellt damit auch die grundrechtliche Basis fur zukunftige voelkerrechtliche Vertrage zum Schutz des Privaten vor.