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Verdeckte Ermittler, Lauschangriff, Online-Durchsuchung: Die heimliche Strafverfolgung greift um sich. Dennoch steht die Rechtsfrage des Privatheitsschutzes beim Ermittlungszugriff auf die begehrten Informationen inmitten eines unklaren interdisziplinaren Bezugsfelds: Ist zum Beispiel nur ein Kernbereich privater Lebensgestaltung absolut uber das Verfassungsrecht zu schutzen und lassen sich wirklich alle sonstigen Bereiche der Privatsphare der strafprozessualen Relativierung durch Zugriffsrechte preisgeben? Was gilt gegenuber Nichtverdachtigen und was beim Einsatz neuer Medien? Dabei beschreitet Pierre Hauck einen neuen interdisziplinaren Pfad: Er gleicht Erkenntnissen der Informationsethik und der Sozialphilosophie ab und entwickelt ein System abgestufter Schutzwurdigkeit privater Informationen. Dieses System dient als Grundlage einer Rekonstruktion der Ermittlungsbefugnisse, hauptsachlich mit dem Ziel einer zukunftsweisenden Neuformulierung der gesetzlichen Ermittlungsbefugnisse in der StPO.
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Verdeckte Ermittler, Lauschangriff, Online-Durchsuchung: Die heimliche Strafverfolgung greift um sich. Dennoch steht die Rechtsfrage des Privatheitsschutzes beim Ermittlungszugriff auf die begehrten Informationen inmitten eines unklaren interdisziplinaren Bezugsfelds: Ist zum Beispiel nur ein Kernbereich privater Lebensgestaltung absolut uber das Verfassungsrecht zu schutzen und lassen sich wirklich alle sonstigen Bereiche der Privatsphare der strafprozessualen Relativierung durch Zugriffsrechte preisgeben? Was gilt gegenuber Nichtverdachtigen und was beim Einsatz neuer Medien? Dabei beschreitet Pierre Hauck einen neuen interdisziplinaren Pfad: Er gleicht Erkenntnissen der Informationsethik und der Sozialphilosophie ab und entwickelt ein System abgestufter Schutzwurdigkeit privater Informationen. Dieses System dient als Grundlage einer Rekonstruktion der Ermittlungsbefugnisse, hauptsachlich mit dem Ziel einer zukunftsweisenden Neuformulierung der gesetzlichen Ermittlungsbefugnisse in der StPO.