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Bei der Herstellung von Werken fallen Planung und Durchfuhrung oft merklich auseinander. Ob einfacher Reparaturvertrag oder oeffentliches Infrastrukturprojekt: insbesondere um die Kosten unter Kontrolle zu halten, mussen Werkvertrage flexibel sein. Ein sich entwickelndes Werk scheint im Gesetz jedoch nicht vorgesehen. Der Werkvertrag des BGB wirkt starr, das Werk unabanderlich. Ist das BGB also uberholt? Braucht es ein neues Bauvertragsrecht, um den ewigen Streit um AEnderungsanordnungen, Bauverzoegerungen und Zusatzkosten beizulegen? Christoph Matz verneint dies. Er bricht mit der Tradition und stellt nicht das Werk, sondern dessen Herstellung in den Mittelpunkt des Vertrags. Dadurch gelingt ihm die Verbindung eines veranderbaren, vom Besteller steuerbaren Leistungsgegenstands mit der fur den Werkvertrag typischen Erfolgshaftung. Nach seiner These ist das BGB durchaus geeignet, der Vertragspraxis ein ausgewogenes und umfassendes Leitbild zu sein. Fur die vorliegende Dissertation wurde Christoph Matz der ‘Baurechtliche Forschungspreis des Deutschen Baugerichtstags e.V.’ verliehen.
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Bei der Herstellung von Werken fallen Planung und Durchfuhrung oft merklich auseinander. Ob einfacher Reparaturvertrag oder oeffentliches Infrastrukturprojekt: insbesondere um die Kosten unter Kontrolle zu halten, mussen Werkvertrage flexibel sein. Ein sich entwickelndes Werk scheint im Gesetz jedoch nicht vorgesehen. Der Werkvertrag des BGB wirkt starr, das Werk unabanderlich. Ist das BGB also uberholt? Braucht es ein neues Bauvertragsrecht, um den ewigen Streit um AEnderungsanordnungen, Bauverzoegerungen und Zusatzkosten beizulegen? Christoph Matz verneint dies. Er bricht mit der Tradition und stellt nicht das Werk, sondern dessen Herstellung in den Mittelpunkt des Vertrags. Dadurch gelingt ihm die Verbindung eines veranderbaren, vom Besteller steuerbaren Leistungsgegenstands mit der fur den Werkvertrag typischen Erfolgshaftung. Nach seiner These ist das BGB durchaus geeignet, der Vertragspraxis ein ausgewogenes und umfassendes Leitbild zu sein. Fur die vorliegende Dissertation wurde Christoph Matz der ‘Baurechtliche Forschungspreis des Deutschen Baugerichtstags e.V.’ verliehen.