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Die culpa in contrahendo gilt als die nachhaltigste aller juristischen Entdeckungen, und in dieser Konnotation steht sie fur die juristische Kreativitat und Leistungsfahigkeit der deutschen Zivilrechtswissenschaft schlechthin. Vor 150 Jahren von Rudolf v. Jhering ins juristische Dasein gerufen, haben ihre immer ausgedehnteren praktischen Anwendungsbereiche aus einer anfanglich blossen begrifflichen Idee ein mittlerweile nicht mehr uberschaubares Rechtsinstitut werden lassen. Dabei klafft seit jeher ein Graben zwischen der praktischen Anwendungsbreite einerseits und einer uberzeugenden wissenschaftlichen Begrundung andererseits. Eine sichere dogmatische Eingrenzung dieser sogenannten dritten Haftungsspur zwischen Vertrag und Delikt ist bisher nicht gelungen und daruber vermag auch der Umstand nicht hinwegzutauschen, dass die vorvertragliche Haftung jedenfalls in Deutschland seit der Schuldrechtsreform 2002 Gesetzeskraft geniesst. Wegen ihrer rechtstheoretischen Unfasslichkeit gilt die culpa in contrahendo manchen auch weniger als ein Zeugnis juristischer Wissenschaftlichkeit denn als wandelnder Irrwisch und Ausdruck einer diffusen Billigkeitsjurisprudenz. Der vorliegende erste Teil der auf zwei Bande angelegten Studie bemuht sich um eine grundlegende und ganzheitliche Bestandsaufnahme dieses wichtigen Haftungsinstituts. Der umfassende methodologische Ansatz, der rechtshistorische, -philosophische, -vergleichende, -oekonomische und rechtsdogmatische Perspektiven einbezieht, ermoeglicht nicht nur, die pragenden geistigen Krafte hinter der jeweils akzeptierten dogmatischen Haftungskonstruktion, sondern auch Transformationen und Kontinuitaten im Zivilrechtsdenken seit der Roemischen Antike aufzuzeigen.
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Die culpa in contrahendo gilt als die nachhaltigste aller juristischen Entdeckungen, und in dieser Konnotation steht sie fur die juristische Kreativitat und Leistungsfahigkeit der deutschen Zivilrechtswissenschaft schlechthin. Vor 150 Jahren von Rudolf v. Jhering ins juristische Dasein gerufen, haben ihre immer ausgedehnteren praktischen Anwendungsbereiche aus einer anfanglich blossen begrifflichen Idee ein mittlerweile nicht mehr uberschaubares Rechtsinstitut werden lassen. Dabei klafft seit jeher ein Graben zwischen der praktischen Anwendungsbreite einerseits und einer uberzeugenden wissenschaftlichen Begrundung andererseits. Eine sichere dogmatische Eingrenzung dieser sogenannten dritten Haftungsspur zwischen Vertrag und Delikt ist bisher nicht gelungen und daruber vermag auch der Umstand nicht hinwegzutauschen, dass die vorvertragliche Haftung jedenfalls in Deutschland seit der Schuldrechtsreform 2002 Gesetzeskraft geniesst. Wegen ihrer rechtstheoretischen Unfasslichkeit gilt die culpa in contrahendo manchen auch weniger als ein Zeugnis juristischer Wissenschaftlichkeit denn als wandelnder Irrwisch und Ausdruck einer diffusen Billigkeitsjurisprudenz. Der vorliegende erste Teil der auf zwei Bande angelegten Studie bemuht sich um eine grundlegende und ganzheitliche Bestandsaufnahme dieses wichtigen Haftungsinstituts. Der umfassende methodologische Ansatz, der rechtshistorische, -philosophische, -vergleichende, -oekonomische und rechtsdogmatische Perspektiven einbezieht, ermoeglicht nicht nur, die pragenden geistigen Krafte hinter der jeweils akzeptierten dogmatischen Haftungskonstruktion, sondern auch Transformationen und Kontinuitaten im Zivilrechtsdenken seit der Roemischen Antike aufzuzeigen.