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Das Zivilprozessrecht zahlreicher Staaten gestattet heutzutage den Einsatz von Videotechnik, insbesondere Videokonferenzen, zur Ersetzung der persoenlichen Anwesenheit von Parteien oder Beweispersonen im Gerichtssaal. Neben evidenten oekonomischen und praktischen Vorteilen bringt dieser Technologieeinsatz auch psychologische Effekte mit sich. Ausgehend von einer Schilderung der derzeitigen Einsatzfelder der Videotechnik im US-amerikanischen, australischen und deutschen Zivilprozess stellt Benjamin Glunz die wesentlichen fachwissenschaftlichen Erkenntnisse systematisch geordnet zusammen und pruft deren Bedeutung im Zivilprozess. Darauf aufbauend analysiert er, inwieweit sich der Videotechnikeinsatz mit den Verfahrensrechten der untersuchten Lander vereinbaren lasst. Er kritisiert die auslandische Rechtsprechung als teilweise zu grosszugig und unreflektiert und warnt vor der in Deutschland geplanten Streichung des Einverstandniserfordernisses in 128a ZPO ohne Schaffung anderweitiger tatbestandlicher Restriktionen.
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Das Zivilprozessrecht zahlreicher Staaten gestattet heutzutage den Einsatz von Videotechnik, insbesondere Videokonferenzen, zur Ersetzung der persoenlichen Anwesenheit von Parteien oder Beweispersonen im Gerichtssaal. Neben evidenten oekonomischen und praktischen Vorteilen bringt dieser Technologieeinsatz auch psychologische Effekte mit sich. Ausgehend von einer Schilderung der derzeitigen Einsatzfelder der Videotechnik im US-amerikanischen, australischen und deutschen Zivilprozess stellt Benjamin Glunz die wesentlichen fachwissenschaftlichen Erkenntnisse systematisch geordnet zusammen und pruft deren Bedeutung im Zivilprozess. Darauf aufbauend analysiert er, inwieweit sich der Videotechnikeinsatz mit den Verfahrensrechten der untersuchten Lander vereinbaren lasst. Er kritisiert die auslandische Rechtsprechung als teilweise zu grosszugig und unreflektiert und warnt vor der in Deutschland geplanten Streichung des Einverstandniserfordernisses in 128a ZPO ohne Schaffung anderweitiger tatbestandlicher Restriktionen.