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Der Rundfunk ubernimmt als Medium und Faktor der oeffentlichen Meinungsbildung eine tragende Rolle. Verfassungsgerichte in Europa betonen, dass ein freier Rundfunk eine der Grundvoraussetzungen des demokratischen Systems darstellt. Um diese zu sichern, werden Freiheiten im Bereich des Rundfunks haufig funktional mit Blick auf dieses Ziel konzipiert. Der Staat muss die Ausubung der Freiheit durch geeignete einfachgesetzliche Ausgestaltung sichern und die Meinungsvielfalt gewahrleisten. Die Massnahmen, mit denen er dies tut, greifen potenziell in die Dienstleistungsfreiheit ein oder stellen rechtfertigungsbedurftige Beihilfen dar. Niels Lutzhoeft loest solche diagonalen Kollisionen mittels eines grundrechtlichen Ansatzes unmittelbar auf EU-Ebene auf und macht die Besonderheiten des Rundfunks unionsrechtlich greifbar. Ein objektiv-rechtlicher Schutz der Rundfunkfreiheit im Unionsrecht balanciert die abwehrrechtlich ausgerichteten Tatbestande auf der Ebene der EU-Vertrage aus und verschafft der kulturellen Aufgabe des Rundfunks als negativer Grenze einen unionsrechtlichen Achtungsanspruch.
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Der Rundfunk ubernimmt als Medium und Faktor der oeffentlichen Meinungsbildung eine tragende Rolle. Verfassungsgerichte in Europa betonen, dass ein freier Rundfunk eine der Grundvoraussetzungen des demokratischen Systems darstellt. Um diese zu sichern, werden Freiheiten im Bereich des Rundfunks haufig funktional mit Blick auf dieses Ziel konzipiert. Der Staat muss die Ausubung der Freiheit durch geeignete einfachgesetzliche Ausgestaltung sichern und die Meinungsvielfalt gewahrleisten. Die Massnahmen, mit denen er dies tut, greifen potenziell in die Dienstleistungsfreiheit ein oder stellen rechtfertigungsbedurftige Beihilfen dar. Niels Lutzhoeft loest solche diagonalen Kollisionen mittels eines grundrechtlichen Ansatzes unmittelbar auf EU-Ebene auf und macht die Besonderheiten des Rundfunks unionsrechtlich greifbar. Ein objektiv-rechtlicher Schutz der Rundfunkfreiheit im Unionsrecht balanciert die abwehrrechtlich ausgerichteten Tatbestande auf der Ebene der EU-Vertrage aus und verschafft der kulturellen Aufgabe des Rundfunks als negativer Grenze einen unionsrechtlichen Achtungsanspruch.