Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Es darf als geradezu klassisches Problem bezeichnet werden, anhand welcher Kriterien nach einer Forderungsabtretung Folgerechte an den Zedenten oder den Zessionar zuzuweisen sind. Vor allem bei vertraglich begrundeten Forderungen herrscht Unklarheit, wer nach einer Zession Leistungsstoerungsrechte und Gestaltungsrechte geltend machen darf. Die Ursache fur die bestehenden Unsicherheiten bei der Handhabung der Forderung als Verfugungsgegenstand der Abtretung liegt darin begrundet, dass stets versucht wird, die Probleme mittels einer abtretungsspezifischen Sonderdogmatik zu bewaltigen. Jan Felix Hoffmann setzt daher bei den Strukturen der Rechtszuweisung und Rechtsentstehung im Privatrecht an. Auf diese Weise bettet er die problematische Rechtszuweisung nach der Forderungsabtretung in den allgemeinen Kontext des burgerlichen Vermoegensrechts als koordinativer Zuweisungs- und Schutzordnung ein. Auch die Zuweisungsproblematik bei der Forderungsabtretung kann danach nur durch eine Unterscheidung zwischen der Rechtsposition und ihren Schutzrechten bewaltigt werden. Der Blick richtet sich damit auf die Legitimationsgrundlagen des allgemeinen Leistungsstoerungsrechts, auf die Abgrenzung des Leistungs- vom Integritatsinteresse, auf das weiterhin umstrittene Verhaltnis von Anspruch und Forderung und auf die Rechtsfigur des Gestaltungsrechts. Gerade die Frage nach der UEbertragbarkeit von Gestaltungsrechten bereitete der Rechtswissenschaft in der Vergangenheit vor allem deshalb so erhebliche Probleme, weil die Legitimationsfragen nicht gestellt wurden und man sich von der uberwiegend formalen Kategorie des Gestaltungsrechts, dessen Leistungsfahigkeit weithin uberschatzt wird, blenden liess. Auch das Institut der Vertragsubernahme erscheint vor diesem Hintergrund in einem neuen Licht.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Es darf als geradezu klassisches Problem bezeichnet werden, anhand welcher Kriterien nach einer Forderungsabtretung Folgerechte an den Zedenten oder den Zessionar zuzuweisen sind. Vor allem bei vertraglich begrundeten Forderungen herrscht Unklarheit, wer nach einer Zession Leistungsstoerungsrechte und Gestaltungsrechte geltend machen darf. Die Ursache fur die bestehenden Unsicherheiten bei der Handhabung der Forderung als Verfugungsgegenstand der Abtretung liegt darin begrundet, dass stets versucht wird, die Probleme mittels einer abtretungsspezifischen Sonderdogmatik zu bewaltigen. Jan Felix Hoffmann setzt daher bei den Strukturen der Rechtszuweisung und Rechtsentstehung im Privatrecht an. Auf diese Weise bettet er die problematische Rechtszuweisung nach der Forderungsabtretung in den allgemeinen Kontext des burgerlichen Vermoegensrechts als koordinativer Zuweisungs- und Schutzordnung ein. Auch die Zuweisungsproblematik bei der Forderungsabtretung kann danach nur durch eine Unterscheidung zwischen der Rechtsposition und ihren Schutzrechten bewaltigt werden. Der Blick richtet sich damit auf die Legitimationsgrundlagen des allgemeinen Leistungsstoerungsrechts, auf die Abgrenzung des Leistungs- vom Integritatsinteresse, auf das weiterhin umstrittene Verhaltnis von Anspruch und Forderung und auf die Rechtsfigur des Gestaltungsrechts. Gerade die Frage nach der UEbertragbarkeit von Gestaltungsrechten bereitete der Rechtswissenschaft in der Vergangenheit vor allem deshalb so erhebliche Probleme, weil die Legitimationsfragen nicht gestellt wurden und man sich von der uberwiegend formalen Kategorie des Gestaltungsrechts, dessen Leistungsfahigkeit weithin uberschatzt wird, blenden liess. Auch das Institut der Vertragsubernahme erscheint vor diesem Hintergrund in einem neuen Licht.