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UEber das Verhaltnis von Schuld- und Sachenrecht ist unter der Geltung des Burgerlichen Gesetzbuches - und auch zuvor - schon viel Streit ausgetragen worden. Vor der Schuldrechtsreform des Jahres 2002 bestand eine haufig wiederkehrende Frage darin, ob im Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis mittels einer analogen Anwendung des seinerzeitigen 283 BGB durch Fristsetzung zum Schadensersatz wegen Nichterfullung der Vindikation ubergegangen werden konnte. Eric Becker beantwortet sie nunmehr unter dem neuen Vorzeichen der Folgenorm 281 BGB. Hierzu leuchtet er die rechtshistorischen Hintergrunde aus und entwickelt sodann eine Loesung, die entgegen den bisherigen Ansatzen in Rechtsprechung und wissenschaftlichem Schrifttum auf eine umfassende Harmonisierung des Schadensersatzes in allgemeinem Leistungsstoerungsrecht und Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis abzielt.
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UEber das Verhaltnis von Schuld- und Sachenrecht ist unter der Geltung des Burgerlichen Gesetzbuches - und auch zuvor - schon viel Streit ausgetragen worden. Vor der Schuldrechtsreform des Jahres 2002 bestand eine haufig wiederkehrende Frage darin, ob im Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis mittels einer analogen Anwendung des seinerzeitigen 283 BGB durch Fristsetzung zum Schadensersatz wegen Nichterfullung der Vindikation ubergegangen werden konnte. Eric Becker beantwortet sie nunmehr unter dem neuen Vorzeichen der Folgenorm 281 BGB. Hierzu leuchtet er die rechtshistorischen Hintergrunde aus und entwickelt sodann eine Loesung, die entgegen den bisherigen Ansatzen in Rechtsprechung und wissenschaftlichem Schrifttum auf eine umfassende Harmonisierung des Schadensersatzes in allgemeinem Leistungsstoerungsrecht und Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis abzielt.