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Die Ersatzfahigkeit immaterieller Schaden wurde seit dem Inkrafttreten des BGB erheblich erweitert. Die Kompensation ideeller Schaden bei Koerper- und Gesundheitsverletzungen, bei Verletzungen des allgemeinen Persoenlichkeitsrechts und Benachteiligungen entwickelte sich in jeweils eigenstandiger Weise. Daher lag der Entschadigung ideeller Einbussen kein einheitliches Konzept zugrunde. Claudia Schubert legt eine umfassende Analyse des Ausgleichs immaterieller Schaden im Privatrecht vor und bezieht neben der Rechtsvergleichung die Vorgaben des Unionsrechts, der EMRK sowie den Entwurf eines Gemeinsamen Referenzrahmens ein. Sie richtet den Begriff des immateriellen Schadens neu aus, um die ersatzfahigen Schaden vollstandig zu erfassen. Sie fuhrt die einzelnen Teilbereiche konzeptionell zusammen und schlagt punktuelle Erweiterung fur die Kompensation von Nichtvermoegensschaden vor. Die Funktion der Entschadigung beschreibt sie als Schadenswiedergutmachung. Eine selbstandige Genugtuungs- oder Praventionsfunktion lehnt die Autorin ab und spricht sich stattdessen fur die Regelung von Privatstrafen aus, um das Schadensersatzrecht partiell zu erganzen.
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Die Ersatzfahigkeit immaterieller Schaden wurde seit dem Inkrafttreten des BGB erheblich erweitert. Die Kompensation ideeller Schaden bei Koerper- und Gesundheitsverletzungen, bei Verletzungen des allgemeinen Persoenlichkeitsrechts und Benachteiligungen entwickelte sich in jeweils eigenstandiger Weise. Daher lag der Entschadigung ideeller Einbussen kein einheitliches Konzept zugrunde. Claudia Schubert legt eine umfassende Analyse des Ausgleichs immaterieller Schaden im Privatrecht vor und bezieht neben der Rechtsvergleichung die Vorgaben des Unionsrechts, der EMRK sowie den Entwurf eines Gemeinsamen Referenzrahmens ein. Sie richtet den Begriff des immateriellen Schadens neu aus, um die ersatzfahigen Schaden vollstandig zu erfassen. Sie fuhrt die einzelnen Teilbereiche konzeptionell zusammen und schlagt punktuelle Erweiterung fur die Kompensation von Nichtvermoegensschaden vor. Die Funktion der Entschadigung beschreibt sie als Schadenswiedergutmachung. Eine selbstandige Genugtuungs- oder Praventionsfunktion lehnt die Autorin ab und spricht sich stattdessen fur die Regelung von Privatstrafen aus, um das Schadensersatzrecht partiell zu erganzen.