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Die Entwicklungszusammenarbeit ist ein wesentliches Instrument zum Abbau globaler Ungleichheiten, das seit Jahrzehnten von grossen Verwaltungsbehoerden betrieben und von Politik- wie Wirtschaftswissenschaften untersucht wird. Allein die Rechtswissenschaft hat diese Thematik bislang weitgehend vernachlassigt. Um diese Lucke zu schliessen, konturiert Philipp Dann zunachst das Gebiet eines Entwicklungsverwaltungsrechts, analysiert anschliessend seine Genese und formuliert wesentliche Prinzipien. Vor diesem Hintergrund untersucht er sodann vergleichend das einschlagige Recht zentraler Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit, namlich der Weltbank, der EU und Deutschlands. Im Kontext der Diskussion um Global Governance und internationales Verwaltungsrecht werden so die Konturen eines neuen Rechtsgebiets erkennbar und eine Vielzahl neuer Forschungsfragen aufgeworfen.
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Die Entwicklungszusammenarbeit ist ein wesentliches Instrument zum Abbau globaler Ungleichheiten, das seit Jahrzehnten von grossen Verwaltungsbehoerden betrieben und von Politik- wie Wirtschaftswissenschaften untersucht wird. Allein die Rechtswissenschaft hat diese Thematik bislang weitgehend vernachlassigt. Um diese Lucke zu schliessen, konturiert Philipp Dann zunachst das Gebiet eines Entwicklungsverwaltungsrechts, analysiert anschliessend seine Genese und formuliert wesentliche Prinzipien. Vor diesem Hintergrund untersucht er sodann vergleichend das einschlagige Recht zentraler Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit, namlich der Weltbank, der EU und Deutschlands. Im Kontext der Diskussion um Global Governance und internationales Verwaltungsrecht werden so die Konturen eines neuen Rechtsgebiets erkennbar und eine Vielzahl neuer Forschungsfragen aufgeworfen.