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Die im Lichte eines kunftigen optionalen Instruments diskutierten Entwurfe fur ein europaisches Vertragsrecht (PECL, DCFR) verzichten in Anlehnung an internationale Vorgaben (CISG, UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts) auf einen Verzugstatbestand und ordnen die Verzoegerung der Leistung in die allgemeine Nichterfullungshaftung ein. In einem weiteren Modell (Code Europeen des Contrats) wird hingegen bewusst an einem Verzugstatbestand festgehalten. Welche Loesung ist im Lichte der Schuldner- und Glaubigerinteressen am sinnvollsten? Eva Lein beantwortet diese Frage in einer breit angelegten Untersuchung des geplanten europaischen Leistungsstoerungsrechts vor dem Hintergrund internationaler Vorgaben, des Unionsprivatrechts, der historischen Grundlagen der Leistungsverzoegerung sowie verschiedener nationaler Rechtsordnungen in West- und Osteuropa. Aus ihrer Analyse leitet sie auch Vorschlage fur das deutsche Schuldrecht ab.
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Die im Lichte eines kunftigen optionalen Instruments diskutierten Entwurfe fur ein europaisches Vertragsrecht (PECL, DCFR) verzichten in Anlehnung an internationale Vorgaben (CISG, UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts) auf einen Verzugstatbestand und ordnen die Verzoegerung der Leistung in die allgemeine Nichterfullungshaftung ein. In einem weiteren Modell (Code Europeen des Contrats) wird hingegen bewusst an einem Verzugstatbestand festgehalten. Welche Loesung ist im Lichte der Schuldner- und Glaubigerinteressen am sinnvollsten? Eva Lein beantwortet diese Frage in einer breit angelegten Untersuchung des geplanten europaischen Leistungsstoerungsrechts vor dem Hintergrund internationaler Vorgaben, des Unionsprivatrechts, der historischen Grundlagen der Leistungsverzoegerung sowie verschiedener nationaler Rechtsordnungen in West- und Osteuropa. Aus ihrer Analyse leitet sie auch Vorschlage fur das deutsche Schuldrecht ab.