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Die Testierfreiheit gibt dem Erblasser das Recht, die Person seines Vermoegensnachfolgers selbst zu bestimmen. Viele Erblasser haben aber daruber hinausgehende Vorstellungen, etwa wie mit dem Nachlass zu verfahren ist oder wie sich der Vermoegensnachfolger zu verhalten hat, um sich des Erbes wurdig zu erweisen. Eine Moeglichkeit, diese Wunsche auch rechtlich durchzusetzen, bietet die Erbeinsetzung unter einer Verwirkungsklausel. Eva Maria Blomberg untersucht die Zulassigkeit solcher Rechtsgestaltungen. Beginnend mit der Problematik dogmatisch-konstruktiver Gestaltungsmoeglichkeiten uber Fragen der Auslegung bis zur Wirksamkeit solcher Klauseln in einfach-rechtlicher sowie verfassungsrechtlicher Hinsicht zeigt die Autorin, dass die im Grundgesetz angelegte Vorherrschaft des Erblasserwillens sich nahezu uneingeschrankt durchsetzen muss. Die Arbeit wurde mit dem Harry Westermann-Preis der Gesellschaft zur Foerderung der Westfalischen Wilhelms-Universitat e.V. ausgezeichnet.
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Die Testierfreiheit gibt dem Erblasser das Recht, die Person seines Vermoegensnachfolgers selbst zu bestimmen. Viele Erblasser haben aber daruber hinausgehende Vorstellungen, etwa wie mit dem Nachlass zu verfahren ist oder wie sich der Vermoegensnachfolger zu verhalten hat, um sich des Erbes wurdig zu erweisen. Eine Moeglichkeit, diese Wunsche auch rechtlich durchzusetzen, bietet die Erbeinsetzung unter einer Verwirkungsklausel. Eva Maria Blomberg untersucht die Zulassigkeit solcher Rechtsgestaltungen. Beginnend mit der Problematik dogmatisch-konstruktiver Gestaltungsmoeglichkeiten uber Fragen der Auslegung bis zur Wirksamkeit solcher Klauseln in einfach-rechtlicher sowie verfassungsrechtlicher Hinsicht zeigt die Autorin, dass die im Grundgesetz angelegte Vorherrschaft des Erblasserwillens sich nahezu uneingeschrankt durchsetzen muss. Die Arbeit wurde mit dem Harry Westermann-Preis der Gesellschaft zur Foerderung der Westfalischen Wilhelms-Universitat e.V. ausgezeichnet.