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Nach 1945 stand das Kirchenrecht in den evangelischen Landeskirchen im Osten Deutschlands vor erheblichen Herausforderungen. Beide Bezugsgroessen - Kirche und Recht - veranderten sich erheblich. Die evangelischen Kirchen mussten auf staatliche Repressalien und auf teilweise rapiden Mitgliederschwund reagieren. Der allgemeine Rechtsbegriff machte eine erhebliche Bedeutungsverschiebung durch; kennzeichnend ist der UEbergang vom Rechtsstaatsprinzip zur sozialistischen Gesetzlichkeit . Diese Entwicklungen konnten nicht ohne Ruckwirkungen auf das Kirchenrecht bleiben. Die Kirchen in der DDR mussten ausserdem auch auf die Mangel- und Diasporasituation reagieren. Dabei sammelten sie Erfahrungen, die auch fur den gesamtdeutschen Protestantismus von Nutzen sein koennten. Martin Richter geht in seiner Studie der Frage nach, inwiefern diese Erfahrungen auch im Kirchenrecht ihren Niederschlag gefunden haben.
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Nach 1945 stand das Kirchenrecht in den evangelischen Landeskirchen im Osten Deutschlands vor erheblichen Herausforderungen. Beide Bezugsgroessen - Kirche und Recht - veranderten sich erheblich. Die evangelischen Kirchen mussten auf staatliche Repressalien und auf teilweise rapiden Mitgliederschwund reagieren. Der allgemeine Rechtsbegriff machte eine erhebliche Bedeutungsverschiebung durch; kennzeichnend ist der UEbergang vom Rechtsstaatsprinzip zur sozialistischen Gesetzlichkeit . Diese Entwicklungen konnten nicht ohne Ruckwirkungen auf das Kirchenrecht bleiben. Die Kirchen in der DDR mussten ausserdem auch auf die Mangel- und Diasporasituation reagieren. Dabei sammelten sie Erfahrungen, die auch fur den gesamtdeutschen Protestantismus von Nutzen sein koennten. Martin Richter geht in seiner Studie der Frage nach, inwiefern diese Erfahrungen auch im Kirchenrecht ihren Niederschlag gefunden haben.