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Das Verjahrungsrecht ist der wohl bewegteste Gegenstand der deutschen und europaischen Schuldrechtsmodernisierungen der vergangenen Jahre und der Gegenwart - und von erheblicher praktischer Bedeutung. In Deutschland und Frankreich ist es grundlegend umgestaltet worden, in England liegt seit Jahren ein Entwurf vor, in anderen Landern wird uber eine Neuregelung diskutiert. Lando-Principles, Unidroit Principles und Draft Common Frame of Reference enthalten Regelungsvorschlage und beeinflussen nationale Gesetzgeber. Der aktuelle Trend geht - anders als noch beim UN-Kauf-Verjahrungsubereinkommen - zu einem kenntnisabhangigen Fristbeginn mit einheitlicher uberschaubarer Fristlange. Haben sich diese Regelungen bewahrt oder sind neue Reformen fallig, welche Grundsatze sollte das Europaische Privatrecht befolgen? Die in diesem Band enthaltenen Beitrage der Wurzburger Tagung beleuchten die Entwicklung in einer Vielzahl europaischer Lander (Frankreich, England und Wales, Estland, Belgien, Niederlande, OEsterreich, Kroatien, Schweiz, Italien) - ferner im Draft Common Frame of Reference und dem UN-UEbereinkommen - und vertiefen Kernfragen des deutschen Verjahrungsrechts im europaischen Kontext (Anspruch und Verjahrung, subjektiv-objektives System, Privatautonomie, Hemmung und Neubeginn, Kauf- und Werkvertragsrecht). So entsteht ein europaisch-vergleichendes Bild der Regelungen und Probleme des Verjahrungsrechts zwischen verdunkelnder Macht der Zeit und realer Chance zur Rechtsdurchsetzung.
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Das Verjahrungsrecht ist der wohl bewegteste Gegenstand der deutschen und europaischen Schuldrechtsmodernisierungen der vergangenen Jahre und der Gegenwart - und von erheblicher praktischer Bedeutung. In Deutschland und Frankreich ist es grundlegend umgestaltet worden, in England liegt seit Jahren ein Entwurf vor, in anderen Landern wird uber eine Neuregelung diskutiert. Lando-Principles, Unidroit Principles und Draft Common Frame of Reference enthalten Regelungsvorschlage und beeinflussen nationale Gesetzgeber. Der aktuelle Trend geht - anders als noch beim UN-Kauf-Verjahrungsubereinkommen - zu einem kenntnisabhangigen Fristbeginn mit einheitlicher uberschaubarer Fristlange. Haben sich diese Regelungen bewahrt oder sind neue Reformen fallig, welche Grundsatze sollte das Europaische Privatrecht befolgen? Die in diesem Band enthaltenen Beitrage der Wurzburger Tagung beleuchten die Entwicklung in einer Vielzahl europaischer Lander (Frankreich, England und Wales, Estland, Belgien, Niederlande, OEsterreich, Kroatien, Schweiz, Italien) - ferner im Draft Common Frame of Reference und dem UN-UEbereinkommen - und vertiefen Kernfragen des deutschen Verjahrungsrechts im europaischen Kontext (Anspruch und Verjahrung, subjektiv-objektives System, Privatautonomie, Hemmung und Neubeginn, Kauf- und Werkvertragsrecht). So entsteht ein europaisch-vergleichendes Bild der Regelungen und Probleme des Verjahrungsrechts zwischen verdunkelnder Macht der Zeit und realer Chance zur Rechtsdurchsetzung.