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Das Recht der inneren und ausseren Sicherheit scheint an Kontur zu verlieren. In verschiedenen Bereichen ist eine Entgrenzung der Tatigkeit der Polizei- und Verfassungsschutzbehoerden und der Streitkrafte festzustellen: Eingriffsbefugnisse werden zeitlich in das Gefahrenvorfeld verlagert, die Tatigkeitsbereiche der Behoerden uberschneiden sich zunehmend, neuartige, auch internationale Kooperationsformen und ein umfassender Informationsaustausch werden genutzt, um die Aufgaben der Sicherheitsgewahrleistung zu erfullen. Markus Thiel untersucht, ob der vor allem infolge der Bedrohungen durch internationalen Terrorismus und organisierte Kriminalitat stattfindende Wandel der Sicherheitsarchitektur verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Dazu beleuchtet der Autor insbesondere die grundrechtlichen und staatsorganisationsrechtlichen Direktiven, die der neueren Judikatur des Bundesverfassungsgerichts zu entnehmen sind.
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Das Recht der inneren und ausseren Sicherheit scheint an Kontur zu verlieren. In verschiedenen Bereichen ist eine Entgrenzung der Tatigkeit der Polizei- und Verfassungsschutzbehoerden und der Streitkrafte festzustellen: Eingriffsbefugnisse werden zeitlich in das Gefahrenvorfeld verlagert, die Tatigkeitsbereiche der Behoerden uberschneiden sich zunehmend, neuartige, auch internationale Kooperationsformen und ein umfassender Informationsaustausch werden genutzt, um die Aufgaben der Sicherheitsgewahrleistung zu erfullen. Markus Thiel untersucht, ob der vor allem infolge der Bedrohungen durch internationalen Terrorismus und organisierte Kriminalitat stattfindende Wandel der Sicherheitsarchitektur verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Dazu beleuchtet der Autor insbesondere die grundrechtlichen und staatsorganisationsrechtlichen Direktiven, die der neueren Judikatur des Bundesverfassungsgerichts zu entnehmen sind.