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Mit Nichtanwendungserlassen verfugt die Finanzverwaltung, BFH-Urteile nicht uber den Einzelfall hinaus anzuwenden. Das loest nicht nur bei Betroffenen Unverstandnis und AErger aus, sondern bietet einem grundlegenden Problem der Rechtswissenschaft ein praktisches Anwendungsfeld: Es geht um die Wirkung richterlicher Prajudizien in unserer Rechtsordnung im Verhaltnis zwischen Staat und Burger sowie zwischen vollziehender Gewalt und Rechtsprechung, die zwar gleichermassen an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gebunden sind, aber dennoch vom Grundgesetz unterschiedliche Funktionen zugewiesen bekommen. Marc Desens analysiert dieses Phanomen, zeigt methodische, einfach-rechtliche und verfassungsrechtliche Bedingungen und Grenzen auf, arbeitet Pflichten fur die Herausgabe und Zugrundelegung von Nichtanwendungserlassen heraus und geht Moeglichkeiten eines Primar- und Sekundarrechtsschutzes nach.
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Mit Nichtanwendungserlassen verfugt die Finanzverwaltung, BFH-Urteile nicht uber den Einzelfall hinaus anzuwenden. Das loest nicht nur bei Betroffenen Unverstandnis und AErger aus, sondern bietet einem grundlegenden Problem der Rechtswissenschaft ein praktisches Anwendungsfeld: Es geht um die Wirkung richterlicher Prajudizien in unserer Rechtsordnung im Verhaltnis zwischen Staat und Burger sowie zwischen vollziehender Gewalt und Rechtsprechung, die zwar gleichermassen an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gebunden sind, aber dennoch vom Grundgesetz unterschiedliche Funktionen zugewiesen bekommen. Marc Desens analysiert dieses Phanomen, zeigt methodische, einfach-rechtliche und verfassungsrechtliche Bedingungen und Grenzen auf, arbeitet Pflichten fur die Herausgabe und Zugrundelegung von Nichtanwendungserlassen heraus und geht Moeglichkeiten eines Primar- und Sekundarrechtsschutzes nach.