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Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich ist die Diskussion um unabhangige Regulierungsbehoerden von zunehmender politischer Bedeutung und mit grundlegenden organisationsrechtlichen Fragen behaftet. Dabei gestaltet sich die Behoerdenwirklichkeit in beiden Landern grundverschieden und damit setzt das Problemverstandnis in der jeweiligen Rechtsprechung und Rechtswissenschaft konzeptionell an unterschiedlichen Ausgangpunkten an. Die Autoren der hier gesammelten Beitrage arbeiten in dialogischer Auseinandersetzung auf der Grundlage eines landerubergreifenden Forschungsprojekts die deutsche und die franzoesische Perspektive auf unabhangige Behoerden auf, bringen diese einander naher und gelangen daruber zu einem vertieften Sachverstandnis. Im Spannungsfeld von tatsachlicher und vermeintlicher Unabhangigkeit sowie grundlegenden Verfassungsprinzipien gilt die Aufmerksamkeit der Rechtfertigung ihrer Einrichtung, der demokratischen Legitimitat und der rechtsstaatlichen Aufgabenbeschreibung dieses Behoerdenmodells ebenso wie ihrer strukturellen Ruckbindung durch materielles und formelles Recht: Wie weit reichen eigenstandige Gestaltungsbefugnisse unabhangiger Behoerden? Koennen sie verwaltungsrechtliche Sanktionen aussprechen? Welche Art von Rechtschutz ist gegen ihre Entscheidungen statthaft? Warum spielt Artikel 6 EMRK in der franzoesischen Auseinandersetzung mit unabhangigen Behoerden eine herausragende Rolle und bleibt zugleich im deutschen Diskurs ganzlich unbeachtet? Antworten auf diese Fragen fuhren nicht zuletzt in verschiedene Traditionen, Grundkonzeptionen und Grundentscheidung des jeweiligen Verfassungsrechts.
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Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich ist die Diskussion um unabhangige Regulierungsbehoerden von zunehmender politischer Bedeutung und mit grundlegenden organisationsrechtlichen Fragen behaftet. Dabei gestaltet sich die Behoerdenwirklichkeit in beiden Landern grundverschieden und damit setzt das Problemverstandnis in der jeweiligen Rechtsprechung und Rechtswissenschaft konzeptionell an unterschiedlichen Ausgangpunkten an. Die Autoren der hier gesammelten Beitrage arbeiten in dialogischer Auseinandersetzung auf der Grundlage eines landerubergreifenden Forschungsprojekts die deutsche und die franzoesische Perspektive auf unabhangige Behoerden auf, bringen diese einander naher und gelangen daruber zu einem vertieften Sachverstandnis. Im Spannungsfeld von tatsachlicher und vermeintlicher Unabhangigkeit sowie grundlegenden Verfassungsprinzipien gilt die Aufmerksamkeit der Rechtfertigung ihrer Einrichtung, der demokratischen Legitimitat und der rechtsstaatlichen Aufgabenbeschreibung dieses Behoerdenmodells ebenso wie ihrer strukturellen Ruckbindung durch materielles und formelles Recht: Wie weit reichen eigenstandige Gestaltungsbefugnisse unabhangiger Behoerden? Koennen sie verwaltungsrechtliche Sanktionen aussprechen? Welche Art von Rechtschutz ist gegen ihre Entscheidungen statthaft? Warum spielt Artikel 6 EMRK in der franzoesischen Auseinandersetzung mit unabhangigen Behoerden eine herausragende Rolle und bleibt zugleich im deutschen Diskurs ganzlich unbeachtet? Antworten auf diese Fragen fuhren nicht zuletzt in verschiedene Traditionen, Grundkonzeptionen und Grundentscheidung des jeweiligen Verfassungsrechts.