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Die Europaische Union erhebt den Anspruch, eine Wertegemeinschaft zu sein, in der das Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und zu den Grundrechten eine zentrale Rolle spielen soll. Auf dieser Grundlage hat der Gerichtshof der Europaischen Union schon fruh damit begonnen, einen ungeschriebenen Grundrechtskatalog zu entwickeln, der schliesslich mit den nationalen Grundrechtsverburgungen die Grundlage eines europaischen Grundrechtsverbunds bildet. Mit dem Inkrafttreten des Lissabonner Reformvertrags zahlen die europaischen Grundrechte nunmehr auch zum niedergeschriebenen acquis des europaischen Unionsrechts. Obwohl die Konstitutionalisierung der europaischen Grundrechte mit diesem Schritt scheinbar abgeschlossen ist, haben sie paradoxer Weise an Normativitat eingebusst. Diese These wird von Joerg Philipp Terhechte anhand der Neuerungen des Lissabonner Vertrages und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entfaltet. Die Untersuchung verortet damit zugleich die europaischen Grundrechte im Verfassungssystem der Europaischen Union.
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Die Europaische Union erhebt den Anspruch, eine Wertegemeinschaft zu sein, in der das Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und zu den Grundrechten eine zentrale Rolle spielen soll. Auf dieser Grundlage hat der Gerichtshof der Europaischen Union schon fruh damit begonnen, einen ungeschriebenen Grundrechtskatalog zu entwickeln, der schliesslich mit den nationalen Grundrechtsverburgungen die Grundlage eines europaischen Grundrechtsverbunds bildet. Mit dem Inkrafttreten des Lissabonner Reformvertrags zahlen die europaischen Grundrechte nunmehr auch zum niedergeschriebenen acquis des europaischen Unionsrechts. Obwohl die Konstitutionalisierung der europaischen Grundrechte mit diesem Schritt scheinbar abgeschlossen ist, haben sie paradoxer Weise an Normativitat eingebusst. Diese These wird von Joerg Philipp Terhechte anhand der Neuerungen des Lissabonner Vertrages und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entfaltet. Die Untersuchung verortet damit zugleich die europaischen Grundrechte im Verfassungssystem der Europaischen Union.