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Lego-Bausteine, Modeneuheiten oder Leistungen ausubender Kunstler - immer wieder kommt es zur Nachahmung geistiger Guter, die nicht von den gesetzlich geregelten Immaterialguterrechten erfasst werden. Darf in derartigen Konstellationen ein Schutz gegen das Schmarotzen an der fremden Leistung gewahrt werden? Die Rechtsprechung hat diese Frage bis heute nicht klar beantwortet. Benjamin Schroeer weist nach, dass die Gerichte ihr eigenes dogmatisches Konzept eines Numerus Clausus der Immaterialguterrechte nicht durchhalten, sondern im Gewand des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes Ersatzausschliesslichkeitsrechte gewahren. Dies ruft Wertungswiderspruche hervor. Der Autor stellt der Rechtsprechung deshalb ein Alternativkonzept gegenuber, das einen Schutz ausserhalb der Sonderschutzrechte zwar grundsatzlich zulasst, diesen jedoch mit den Wertungen der gesetzlichen Immaterialguterrechte in Einklang zu bringen sucht.
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Lego-Bausteine, Modeneuheiten oder Leistungen ausubender Kunstler - immer wieder kommt es zur Nachahmung geistiger Guter, die nicht von den gesetzlich geregelten Immaterialguterrechten erfasst werden. Darf in derartigen Konstellationen ein Schutz gegen das Schmarotzen an der fremden Leistung gewahrt werden? Die Rechtsprechung hat diese Frage bis heute nicht klar beantwortet. Benjamin Schroeer weist nach, dass die Gerichte ihr eigenes dogmatisches Konzept eines Numerus Clausus der Immaterialguterrechte nicht durchhalten, sondern im Gewand des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes Ersatzausschliesslichkeitsrechte gewahren. Dies ruft Wertungswiderspruche hervor. Der Autor stellt der Rechtsprechung deshalb ein Alternativkonzept gegenuber, das einen Schutz ausserhalb der Sonderschutzrechte zwar grundsatzlich zulasst, diesen jedoch mit den Wertungen der gesetzlichen Immaterialguterrechte in Einklang zu bringen sucht.