Die Lizenz: Eine Einordnung in die Systemzusammenhange des BGB und des Zivilprozessrechts
Mary-Rose McGuire
Die Lizenz: Eine Einordnung in die Systemzusammenhange des BGB und des Zivilprozessrechts
Mary-Rose McGuire
Die Lizenz stellt die zentrale Verwertungsform fur Rechte des Geistigen Eigentums dar. Bisher scheitert eine dogmatisch konsistente Einordnung in das Rechtssystem jedoch an der in Deutschland tradierten Abweichung vom Allgemeinen Zivilrecht sowie der starken Differenzierung nach der Art des Schutzgegenstands. Die daraus resultierenden dogmatischen Bruche und Unsicherheiten sind aus wissenschaftlicher Perspektive unbefriedigend und belasten die Vertragspraxis. Mary-Rose McGuire arbeitet die Lizenz als ein Rechtsinstitut an der Schnittstelle zwischen Allgemeinem Zivilrecht und dem Recht des Geistigen Eigentums heraus und integriert dadurch die Lizenzerteilung in das Allgemeine Zivilrecht. Die Lizenz wird als verdinglichte Obligation erfasst, der Lizenzvertrag nach dem Vorbild der Vertragstypen des BGB als einheitliches Modell konzipiert. Die Konsequenzen der Anwendung des Allgemeinen Schuldrechts werden ebenso eroertert, wie die Behandlung des Lizenzvertrags in Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kollisionsrecht.
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