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Das Werk beinhaltet einen Nachdruck der ersten Auflage des Handbuchs der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts von Lorenz von Stein aus dem Jahre 1870. Der Originaltext wird erganzt durch eine Einleitung zum Lebensweg Lorenz von Steins sowie zum Inhalt des Handbuchs. Lorenz von Stein (1815-90), geboren in Borby (Eckernfoerde), gehoert zu den bedeutendsten Staatswissenschaftlern des 19. Jahrhunderts und kann als Begrunder der neuzeitlichen Verwaltungslehre angesehen werden. Aufgrund seines interdisziplinaren Ansatzes reklamieren ihn Juristen, Verwaltungswissenschaftler, Volkswirte, Finanzwissenschaftler, Soziologen und Philosophen als einen der ihren. Stein war zunachst Privatdozent an der Juristischen Fakultat der Christian-Albrechts-Universitat zu Kiel, wurde 1852 aber wegen seiner politischen Tatigkeit im Zusammenhang mit der schleswig-holsteinischen Erhebung von der danischen Regierung aus dem Staatsdienst entlassen. Anschliessend wurde er auf eine Professur fur Nationaloekonomie und Finanzwissenschaft an der Universitat zu Wien berufen, an der von Stein bis zu seinem Lebensende lehrte. Das Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts ist die Quintessenz seiner Gedanken, seiner Forschung zur Einheit von Verwaltungslehre und Verwaltungsrecht. Von Stein ging es um die wissenschaftliche Erfassung der Krafte, die das Recht erzeugt, und um die umgreifende Erfassung von Staat und Gesellschaft, die nur interdisziplinar geleistet werden kann. Dabei stand fur ihn durchaus das Recht im Mittelpunkt, genauer: die Gestaltung der Gesellschaft durch Vollzug des Verwaltungsrechts seitens der Verwaltung. In vielen Bereichen seines Systems der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts entwickelte er zeitlose Erkenntnisse; von Stein ist ein sowohl ganzheitliches als auch interdisziplinares verwaltungswissenschaftliches Denken ohne Verleugnung des verwaltungsrechtlichen Kerns zu verdanken.
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Das Werk beinhaltet einen Nachdruck der ersten Auflage des Handbuchs der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts von Lorenz von Stein aus dem Jahre 1870. Der Originaltext wird erganzt durch eine Einleitung zum Lebensweg Lorenz von Steins sowie zum Inhalt des Handbuchs. Lorenz von Stein (1815-90), geboren in Borby (Eckernfoerde), gehoert zu den bedeutendsten Staatswissenschaftlern des 19. Jahrhunderts und kann als Begrunder der neuzeitlichen Verwaltungslehre angesehen werden. Aufgrund seines interdisziplinaren Ansatzes reklamieren ihn Juristen, Verwaltungswissenschaftler, Volkswirte, Finanzwissenschaftler, Soziologen und Philosophen als einen der ihren. Stein war zunachst Privatdozent an der Juristischen Fakultat der Christian-Albrechts-Universitat zu Kiel, wurde 1852 aber wegen seiner politischen Tatigkeit im Zusammenhang mit der schleswig-holsteinischen Erhebung von der danischen Regierung aus dem Staatsdienst entlassen. Anschliessend wurde er auf eine Professur fur Nationaloekonomie und Finanzwissenschaft an der Universitat zu Wien berufen, an der von Stein bis zu seinem Lebensende lehrte. Das Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts ist die Quintessenz seiner Gedanken, seiner Forschung zur Einheit von Verwaltungslehre und Verwaltungsrecht. Von Stein ging es um die wissenschaftliche Erfassung der Krafte, die das Recht erzeugt, und um die umgreifende Erfassung von Staat und Gesellschaft, die nur interdisziplinar geleistet werden kann. Dabei stand fur ihn durchaus das Recht im Mittelpunkt, genauer: die Gestaltung der Gesellschaft durch Vollzug des Verwaltungsrechts seitens der Verwaltung. In vielen Bereichen seines Systems der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts entwickelte er zeitlose Erkenntnisse; von Stein ist ein sowohl ganzheitliches als auch interdisziplinares verwaltungswissenschaftliches Denken ohne Verleugnung des verwaltungsrechtlichen Kerns zu verdanken.