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Hinter der UEberschrift negotiorum gestio (Geschaftsfuhrung ohne Auftrag) verbergen sich drei Rechtsinstitute, die in ihrer Interessenstruktur unterschiedlicher kaum gedacht werden koennen. Diese strukturelle Dreiteilung des Geschaftsfuhrungsrechts wurde trotz erster Ansatze bei den Glossatoren bisher nicht gesehen. Stattdessen erfolgte im Anschluss an Cujas und Donellus eine Fixierung auf den Begriff des fremden Geschafts, der die bestehenden Interessenunterschiede nivelliert und unpassende Wertungen in das Recht der GoA implementiert. Folge ist die gegenwartige Krise des Gestionsrechts, in der zunehmend die Aufgabe der negotiorum gestio als selbstandiges Institut gefordert wird. Aus einer subordinationsrechtlichen Betrachtungsweise heraus entwirft Andreas Bergmann ein neues Bild der GoA als selbstandiges Rechtsinstitut der nicht durch Gesetz oder Vertrag geregelten, tatsachlich ubernommenen Interessenwahrnehmung fur einen anderen.
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Hinter der UEberschrift negotiorum gestio (Geschaftsfuhrung ohne Auftrag) verbergen sich drei Rechtsinstitute, die in ihrer Interessenstruktur unterschiedlicher kaum gedacht werden koennen. Diese strukturelle Dreiteilung des Geschaftsfuhrungsrechts wurde trotz erster Ansatze bei den Glossatoren bisher nicht gesehen. Stattdessen erfolgte im Anschluss an Cujas und Donellus eine Fixierung auf den Begriff des fremden Geschafts, der die bestehenden Interessenunterschiede nivelliert und unpassende Wertungen in das Recht der GoA implementiert. Folge ist die gegenwartige Krise des Gestionsrechts, in der zunehmend die Aufgabe der negotiorum gestio als selbstandiges Institut gefordert wird. Aus einer subordinationsrechtlichen Betrachtungsweise heraus entwirft Andreas Bergmann ein neues Bild der GoA als selbstandiges Rechtsinstitut der nicht durch Gesetz oder Vertrag geregelten, tatsachlich ubernommenen Interessenwahrnehmung fur einen anderen.