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Klaus-Peter Schroeder erforscht die Geschichte der Heidelberger Juristischen Fakultat im 19. und 20. Jahrhundert. Eingeschlossen in die Universitatsgeschichte wird die Juristische Fakultat von samtlichen Hoehen und Tiefen der allgemeinen politischen Entwicklung in Deutschland gepragt. Im Rahmen der Heidelberger Universitatsgeschichte nimmt die Historie der Juristischen Fakultat einen besonderen Rang ein: Nach einer Phase des Niedergangs erwuchs die Universitat mit dem UEbergang an Baden 1803 gleich einem Phoenix aus der Asche. Dank einer klugen Berufungspolitik fand auch die Juristenfakultat zu fruherem Glanz zuruck und trug wesentlich zur Attraktivitat Heidelbergs als Studienort im 19. und 20. Jahrhundert bei. Nach dem Umsturz der alten monarchischen Ordnung 1918/19 setzte sich die Mehrheit der Heidelberger Rechtsgelehrten fur die Weimarer Reichsverfassung ein. Nicht nur exzellente Erfolge spiegeln sich in der Geschichte der Heidelberger juristischen Fakultat wider, sondern auch beschamendes Versagen. So wurde 1933 Gustav Radbruch, zeitweilig Justizminister in der Reichregierung, aus politischen Grunden sofort entlassen. Als judische Professoren und Professoren mit judischen Ehefrauen wurden der Rechtshistoriker Leopold Perels, der Romanist Ernst Levy, der Verwaltungsrechtler Walter Jellinek und Max Gutzwiller entlassen oder in den Ruhestand versetzt. Bemerkenswert sind die baldige Wiedereroeffnung der Fakultat 1945/46 und ihre rasche Konsolidierung in den fruhen Jahren der Bundesrepublik Deutschland. Beschlossen wird die umfangliche Studie mit der Grundordnung von 1969
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Klaus-Peter Schroeder erforscht die Geschichte der Heidelberger Juristischen Fakultat im 19. und 20. Jahrhundert. Eingeschlossen in die Universitatsgeschichte wird die Juristische Fakultat von samtlichen Hoehen und Tiefen der allgemeinen politischen Entwicklung in Deutschland gepragt. Im Rahmen der Heidelberger Universitatsgeschichte nimmt die Historie der Juristischen Fakultat einen besonderen Rang ein: Nach einer Phase des Niedergangs erwuchs die Universitat mit dem UEbergang an Baden 1803 gleich einem Phoenix aus der Asche. Dank einer klugen Berufungspolitik fand auch die Juristenfakultat zu fruherem Glanz zuruck und trug wesentlich zur Attraktivitat Heidelbergs als Studienort im 19. und 20. Jahrhundert bei. Nach dem Umsturz der alten monarchischen Ordnung 1918/19 setzte sich die Mehrheit der Heidelberger Rechtsgelehrten fur die Weimarer Reichsverfassung ein. Nicht nur exzellente Erfolge spiegeln sich in der Geschichte der Heidelberger juristischen Fakultat wider, sondern auch beschamendes Versagen. So wurde 1933 Gustav Radbruch, zeitweilig Justizminister in der Reichregierung, aus politischen Grunden sofort entlassen. Als judische Professoren und Professoren mit judischen Ehefrauen wurden der Rechtshistoriker Leopold Perels, der Romanist Ernst Levy, der Verwaltungsrechtler Walter Jellinek und Max Gutzwiller entlassen oder in den Ruhestand versetzt. Bemerkenswert sind die baldige Wiedereroeffnung der Fakultat 1945/46 und ihre rasche Konsolidierung in den fruhen Jahren der Bundesrepublik Deutschland. Beschlossen wird die umfangliche Studie mit der Grundordnung von 1969