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Die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung enthalt eine autonome Regelung des Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechts. Dennoch ist sie eng mit dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten verzahnt. Sibylle Zwanzger untersucht, wo die Grenze zwischen dem Gemeinschaftsrecht und dem nationalen Recht zu ziehen ist. Dabei arbeitet sie heraus, welche Fragen im Wege der Auslegung gemeinschaftsweit einheitlich beantwortet werden koennen und inwieweit insbesondere der Draft Common Frame of Reference als Ausdruck eines entstehenden Europaischen Zivilrechts bei einer rechtsfortbildenden Auslegung rechtsgeschaftlicher Begriffe einbezogen werden kann. Fur den Fall, dass die autonome Auslegung an eine Grenze stoesst, untersucht sie daruber hinaus die Kollisionsnormen in der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung und in anderen Verordnungen, soweit diese fur das Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht von Relevanz sind.
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Die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung enthalt eine autonome Regelung des Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechts. Dennoch ist sie eng mit dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten verzahnt. Sibylle Zwanzger untersucht, wo die Grenze zwischen dem Gemeinschaftsrecht und dem nationalen Recht zu ziehen ist. Dabei arbeitet sie heraus, welche Fragen im Wege der Auslegung gemeinschaftsweit einheitlich beantwortet werden koennen und inwieweit insbesondere der Draft Common Frame of Reference als Ausdruck eines entstehenden Europaischen Zivilrechts bei einer rechtsfortbildenden Auslegung rechtsgeschaftlicher Begriffe einbezogen werden kann. Fur den Fall, dass die autonome Auslegung an eine Grenze stoesst, untersucht sie daruber hinaus die Kollisionsnormen in der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung und in anderen Verordnungen, soweit diese fur das Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht von Relevanz sind.