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Die class action ist aus den USA bekannt. Landern mit kontinentaleuropaischer Tradition wie Deutschland ist sie dagegen traditionell fremd. Um die private Durchsetzung des europaischen Kartellrechts zu starken, plant die Europaische Kommission, class actions bzw. vergleichbare Formen kollektiven Rechtsschutzes einzufuhren. Vor diesem Hintergrund entwickelt Lilly Fiedler konkrete Regelungsvorschlage fur entsprechende kollektive Rechtsschutzformen. Dafur analysiert sie zunachst die unterschiedlichen Ausgestaltungen kollektiver Rechtsschutzformen in den USA und nach den Vorschlagen der Kommission. Den Schwerpunkt ihrer Untersuchung legt sie dann auf die Klarung der Frage, ob und wie es moeglich ist, kollektive Rechtsschutzformen in das deutsche Prozessrecht zu integrieren. Dabei setzt sie sich mit der Missbrauchsgefahr, den verfassungsrechtlichen Problemen und der Gefahr von Systembruchen auseinander.
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Die class action ist aus den USA bekannt. Landern mit kontinentaleuropaischer Tradition wie Deutschland ist sie dagegen traditionell fremd. Um die private Durchsetzung des europaischen Kartellrechts zu starken, plant die Europaische Kommission, class actions bzw. vergleichbare Formen kollektiven Rechtsschutzes einzufuhren. Vor diesem Hintergrund entwickelt Lilly Fiedler konkrete Regelungsvorschlage fur entsprechende kollektive Rechtsschutzformen. Dafur analysiert sie zunachst die unterschiedlichen Ausgestaltungen kollektiver Rechtsschutzformen in den USA und nach den Vorschlagen der Kommission. Den Schwerpunkt ihrer Untersuchung legt sie dann auf die Klarung der Frage, ob und wie es moeglich ist, kollektive Rechtsschutzformen in das deutsche Prozessrecht zu integrieren. Dabei setzt sie sich mit der Missbrauchsgefahr, den verfassungsrechtlichen Problemen und der Gefahr von Systembruchen auseinander.