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Anton Ederle untersucht in knapper und verstandlicher Form erstmals umfassend die Voraussetzungen und Folgen der praktisch relevanten und in Literatur und Rechtsprechung als verdeckte Beherrschungsvertrage bezeichneten Vereinbarungen, durch die sich ein Unternehmen unter Missachtung der besonderen beherrschungsvertragsrechtlichen Regelungen dem Einfluss eines anderen unterwirft. Neben begrifflicher Prazisierung der unterschiedlichen Terminologie und klarer Grenzziehung zwischen beherrschungsvertragsrechtlich zu beurteilender Leitungsunterstellung einerseits und schuldrechtlicher Einflusseinraumung andererseits arbeitet der Autor heraus, ob und unter welchen Voraussetzungen das konzernrechtliche Regelungs- und Sanktionsprogramm des Beherrschungsvertragsrechts, hier insbesondere die Verlustausgleichspflicht des herrschenden Unternehmens, auf teilweise leitungsunterstellende Vertrage anwendbar ist.
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Anton Ederle untersucht in knapper und verstandlicher Form erstmals umfassend die Voraussetzungen und Folgen der praktisch relevanten und in Literatur und Rechtsprechung als verdeckte Beherrschungsvertrage bezeichneten Vereinbarungen, durch die sich ein Unternehmen unter Missachtung der besonderen beherrschungsvertragsrechtlichen Regelungen dem Einfluss eines anderen unterwirft. Neben begrifflicher Prazisierung der unterschiedlichen Terminologie und klarer Grenzziehung zwischen beherrschungsvertragsrechtlich zu beurteilender Leitungsunterstellung einerseits und schuldrechtlicher Einflusseinraumung andererseits arbeitet der Autor heraus, ob und unter welchen Voraussetzungen das konzernrechtliche Regelungs- und Sanktionsprogramm des Beherrschungsvertragsrechts, hier insbesondere die Verlustausgleichspflicht des herrschenden Unternehmens, auf teilweise leitungsunterstellende Vertrage anwendbar ist.