Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Jan Moritz Schilling untersucht das Verhaltnis zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte, das mit dem Goergulu-Beschluss 2004 ins Zentrum des oeffentlichen Interesses geruckt ist. Das Bundesverfassungsgericht fuhrt in diesem Beschluss die Rechtsfigur der wertenden Berucksichtigung ein, um ein flexibles Instrument fur die Umsetzung des Konventionsrechts unter Wahrung der eigenen Letztentscheidungskompetenz in der Hand zu haben. Der Autor analysiert die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und reflektiert ihre Folgen fur die Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs in Deutschland. Vor dem Hintergrund der EMRK-Freundlichkeit des Grundgesetzes kommt er zu dem Ergebnis, dass fur deutsche Gerichte eine verfassungsrechtliche institutionelle Treuepflicht besteht, die Urteile des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte zu beachten.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Jan Moritz Schilling untersucht das Verhaltnis zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte, das mit dem Goergulu-Beschluss 2004 ins Zentrum des oeffentlichen Interesses geruckt ist. Das Bundesverfassungsgericht fuhrt in diesem Beschluss die Rechtsfigur der wertenden Berucksichtigung ein, um ein flexibles Instrument fur die Umsetzung des Konventionsrechts unter Wahrung der eigenen Letztentscheidungskompetenz in der Hand zu haben. Der Autor analysiert die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und reflektiert ihre Folgen fur die Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs in Deutschland. Vor dem Hintergrund der EMRK-Freundlichkeit des Grundgesetzes kommt er zu dem Ergebnis, dass fur deutsche Gerichte eine verfassungsrechtliche institutionelle Treuepflicht besteht, die Urteile des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte zu beachten.