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Jenseits der Rechtsstellung des Vorbehaltskaufers vor vollstandiger Kaufpreiszahlung werden viele weitere Rechtspositionen einschliesslich diverser Vorstufen von Immaterialguterrechten als Anwartschaftsrechte qualifiziert. Trotz einer regen Diskussion des Anwartschaftsrechts bleiben die Konturen dieser Rechtsposition unscharf, was eine klare Analyse etwaiger immaterialguterrechtlicher Anwartschaftsrechte erschwert. Franz Hofmann stellt sich der Aufgabe, die Rechtsfigur des Anwartschaftsrechts abstrakt zu erfassen. Seine dabei entwickelte Theorie wendet er auf das Recht des Geistigen Eigentums an. Er weist nach, dass Erwerber von Immaterialguterrechten uber die Rechtsfigur des Anwartschaftsrechts wahrend der Rechtsentstehungsphase bereits starkeren Schutz erfahren, als bisher angenommen. Gleichzeitig zeigt er, wie das Recht des Geistigen Eigentums starker in die allgemeine Zivilrechtsdogmatik einzuflechten ist.
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Jenseits der Rechtsstellung des Vorbehaltskaufers vor vollstandiger Kaufpreiszahlung werden viele weitere Rechtspositionen einschliesslich diverser Vorstufen von Immaterialguterrechten als Anwartschaftsrechte qualifiziert. Trotz einer regen Diskussion des Anwartschaftsrechts bleiben die Konturen dieser Rechtsposition unscharf, was eine klare Analyse etwaiger immaterialguterrechtlicher Anwartschaftsrechte erschwert. Franz Hofmann stellt sich der Aufgabe, die Rechtsfigur des Anwartschaftsrechts abstrakt zu erfassen. Seine dabei entwickelte Theorie wendet er auf das Recht des Geistigen Eigentums an. Er weist nach, dass Erwerber von Immaterialguterrechten uber die Rechtsfigur des Anwartschaftsrechts wahrend der Rechtsentstehungsphase bereits starkeren Schutz erfahren, als bisher angenommen. Gleichzeitig zeigt er, wie das Recht des Geistigen Eigentums starker in die allgemeine Zivilrechtsdogmatik einzuflechten ist.