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Der Traktat Ketubbot ist der 2. Traktat der 3. Ordnung der Mischna, die den Namen Nashim (Frauen) tragt. Dieser Traktat bespricht die bei der Heirat festzulegende Summe, die der Frau im Fall der Scheidung oder des Todes des Ehemannes zusteht, und vertragliche Abmachungen im Hinblick auf die gegenseitigen Pflichten der Eheleute sowie die Besitz- und Erbrechte der Frau. Weiter diskutiert werden rechtliche Fragen einer am Morgen nach der Hochzeitsnacht moeglichen ‘Jungfernschaftsklage’, Strafbestimmungen fur verschiedene Formen der Unzucht und des Ehebruchs, schadensersatzrechtlicher Probleme nach Vergewaltigungen und das Versorgungsrecht fur hinterbliebene Kinder. Hinzu kommen legendarische Stoffe zum Sterben und zur Bestattung des Redaktors der Mischna, Rabbi Yehuda ha-Nasi, und die Diskussion von Rechtsproblemen, die mit der Verpflichtung der Eheleute zum Wohnen im Heiligen Land oder in Jerusalem zusammenhangen.
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Der Traktat Ketubbot ist der 2. Traktat der 3. Ordnung der Mischna, die den Namen Nashim (Frauen) tragt. Dieser Traktat bespricht die bei der Heirat festzulegende Summe, die der Frau im Fall der Scheidung oder des Todes des Ehemannes zusteht, und vertragliche Abmachungen im Hinblick auf die gegenseitigen Pflichten der Eheleute sowie die Besitz- und Erbrechte der Frau. Weiter diskutiert werden rechtliche Fragen einer am Morgen nach der Hochzeitsnacht moeglichen ‘Jungfernschaftsklage’, Strafbestimmungen fur verschiedene Formen der Unzucht und des Ehebruchs, schadensersatzrechtlicher Probleme nach Vergewaltigungen und das Versorgungsrecht fur hinterbliebene Kinder. Hinzu kommen legendarische Stoffe zum Sterben und zur Bestattung des Redaktors der Mischna, Rabbi Yehuda ha-Nasi, und die Diskussion von Rechtsproblemen, die mit der Verpflichtung der Eheleute zum Wohnen im Heiligen Land oder in Jerusalem zusammenhangen.