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Das Patentgesetz von 1877 gewahrte dem ersten Anmelder einer Erfindung das Patent, gleichgultig ob dieser auch der Erfinder war. Erst das im Nationalsozialismus verabschiedete Patentgesetz von 1936 beruhte auf dem Recht des wahren Erfinders, indem es das noch heute geltende Erfinderprinzip einfuhrte und das Erfinderpersoenlichkeitsrecht verankerte. Alexander K. Schmidt untersucht die Ursprunge und Ziele dieses grundlegenden Systemwechsels. Gestutzt auf gedruckte wie unveroeffentlichte Quellen zeigt er die Entwicklung des Reformprojekts vom Kaiserreich uber die Weimarer Republik bis zum Nationalsozialismus und entwirft ein Bild, das uber alle politischen und gesellschaftlichen Umbruche hinweg von erstaunlicher Kontinuitat gepragt ist. Auf dieser Grundlage analysiert er schliesslich das Patentgesetz von 1936 und ordnet es in die Wirtschaftsgesetzgebung des Nationalsozialismus ein.
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Das Patentgesetz von 1877 gewahrte dem ersten Anmelder einer Erfindung das Patent, gleichgultig ob dieser auch der Erfinder war. Erst das im Nationalsozialismus verabschiedete Patentgesetz von 1936 beruhte auf dem Recht des wahren Erfinders, indem es das noch heute geltende Erfinderprinzip einfuhrte und das Erfinderpersoenlichkeitsrecht verankerte. Alexander K. Schmidt untersucht die Ursprunge und Ziele dieses grundlegenden Systemwechsels. Gestutzt auf gedruckte wie unveroeffentlichte Quellen zeigt er die Entwicklung des Reformprojekts vom Kaiserreich uber die Weimarer Republik bis zum Nationalsozialismus und entwirft ein Bild, das uber alle politischen und gesellschaftlichen Umbruche hinweg von erstaunlicher Kontinuitat gepragt ist. Auf dieser Grundlage analysiert er schliesslich das Patentgesetz von 1936 und ordnet es in die Wirtschaftsgesetzgebung des Nationalsozialismus ein.