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In der EU wurde die Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in den letzten Jahren erheblich ausgedehnt. Saumnisentscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten mussen vielfach selbst dann anerkannt werden, wenn sich das Ausgangsgericht offensichtlich zu Unrecht fur zustandig erklart hat. In den USA sind die einzelstaatlichen Gerichte dagegen in vergleichbaren Fallen verpflichtet, die Anerkennung zu verweigern. Die EU rechtfertigt den weitgehenden Verzicht auf Anerkennungsvorbehalte mit dem verbesserten grenzuberschreitenden Rechtsschutz und dem gegenseitigen Vertrauen in die Justiz. Michael Weber geht der Frage nach, ob das Vertrauen auf wirksame Rechtsbehelfe im Urteilsstaat den verfassungsrechtlichen Anforderungen genugt, die nach dem Grundgesetz fur die demokratische Legitimation richterlicher Entscheidungen und die UEbertragung von Hoheitsrechten auf andere Staaten gelten.
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In der EU wurde die Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in den letzten Jahren erheblich ausgedehnt. Saumnisentscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten mussen vielfach selbst dann anerkannt werden, wenn sich das Ausgangsgericht offensichtlich zu Unrecht fur zustandig erklart hat. In den USA sind die einzelstaatlichen Gerichte dagegen in vergleichbaren Fallen verpflichtet, die Anerkennung zu verweigern. Die EU rechtfertigt den weitgehenden Verzicht auf Anerkennungsvorbehalte mit dem verbesserten grenzuberschreitenden Rechtsschutz und dem gegenseitigen Vertrauen in die Justiz. Michael Weber geht der Frage nach, ob das Vertrauen auf wirksame Rechtsbehelfe im Urteilsstaat den verfassungsrechtlichen Anforderungen genugt, die nach dem Grundgesetz fur die demokratische Legitimation richterlicher Entscheidungen und die UEbertragung von Hoheitsrechten auf andere Staaten gelten.