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Obgleich eine Begriffsbestimmung des Amtstragers in 11 Absatz 1 Nr. 2 StGB getroffen wurde und der Begriff damit legaldefiniert ist, waren und sind Bedeutung und Reichweite dieser Definition auf das heftigste umstritten. Die Unsicherheit in Bezug auf die Bedeutung des strafrechtlichen Amtstragerbegriffs ist in Ansehung der Vielzahl der Straftatbestande, die auf diesen Begriff zuruckgreifen, ein besorgniserregender Zustand, entscheidet doch die Amtstragereigenschaft in strafrechtlicher Hinsicht nicht selten uber alles oder nichts . Claus Nils Leimbrock moechte dieser Rechtsunsicherheit begegnen und mit seiner Untersuchung zur Konkretisierung des allgemein als unklar empfundenen Begriffs des Amtstragers beitragen. Besonderes Augenmerk legt er dabei auf das weite Feld staatlicher Privatisierungsmassnahmen, bei denen sich die Frage stellt, inwieweit diese mit einer Abwahl des Strafrechts einhergehen.
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Obgleich eine Begriffsbestimmung des Amtstragers in 11 Absatz 1 Nr. 2 StGB getroffen wurde und der Begriff damit legaldefiniert ist, waren und sind Bedeutung und Reichweite dieser Definition auf das heftigste umstritten. Die Unsicherheit in Bezug auf die Bedeutung des strafrechtlichen Amtstragerbegriffs ist in Ansehung der Vielzahl der Straftatbestande, die auf diesen Begriff zuruckgreifen, ein besorgniserregender Zustand, entscheidet doch die Amtstragereigenschaft in strafrechtlicher Hinsicht nicht selten uber alles oder nichts . Claus Nils Leimbrock moechte dieser Rechtsunsicherheit begegnen und mit seiner Untersuchung zur Konkretisierung des allgemein als unklar empfundenen Begriffs des Amtstragers beitragen. Besonderes Augenmerk legt er dabei auf das weite Feld staatlicher Privatisierungsmassnahmen, bei denen sich die Frage stellt, inwieweit diese mit einer Abwahl des Strafrechts einhergehen.