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Der erste Satz des Grundgesetzes ist kein Glaubenssatz. Als Rechtssatz bedarf er der Rationalisierung; andernfalls droht die Gefahr seiner Dogmatisierung. Sie geht von jenem Absolutheitsanspruch aus, der in standiger Rechtsprechung und herrschender Staatsrechtslehre zum Dogma erhoben wird: die Wurde des Menschen als alleiniges Konstitutionsprinzip des grundgesetzlichen Verfassungsstaates gelten zu lassen und als einziges unabwagbares Grundrecht von der Geltung des Prinzips praktischer Konkordanz auszunehmen. Die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes ist aber nicht nur auf individuelle Freiheiten einzelner Wurdesubjekte gebaut, sondern auch auf die institutionelle Freiheit der politischen Ordnung als ganzer. Eben deshalb gibt es staatliche Schutzpflichten gegenuber der Gesamtheit aller Burger , die das Bundesverfassungsgericht in der Schleyer-Entscheidung bejaht, im Urteil zum Luftsicherheitsgesetz jedoch verneint hat. Der vorliegende Band dokumentiert die Vortrage, die auf einer Jenaer Tagung zum Dogma der Unantastbarkeit gehalten wurden. Im einfuhrenden Aufsatz der beiden Herausgeber wird die Auseinandersetzung um den Anspruch einer dignitas absoluta, die den gesamten Band durchzieht, aufgegriffen und kritisch kommentiert. Unter den Autoren sind der Berichterstatter im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Luftsicherheitsgesetz, ein ehemaliger Vorsitzender Richter des Bundesverwaltungsgerichts und vier namhafte Kommentatoren des Grundgesetzes. Weitere Beitrage beleuchten internationale, europarechtliche, sozialrechtliche, politikwissenschaftliche und philosophische Aspekte des Themas.
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Der erste Satz des Grundgesetzes ist kein Glaubenssatz. Als Rechtssatz bedarf er der Rationalisierung; andernfalls droht die Gefahr seiner Dogmatisierung. Sie geht von jenem Absolutheitsanspruch aus, der in standiger Rechtsprechung und herrschender Staatsrechtslehre zum Dogma erhoben wird: die Wurde des Menschen als alleiniges Konstitutionsprinzip des grundgesetzlichen Verfassungsstaates gelten zu lassen und als einziges unabwagbares Grundrecht von der Geltung des Prinzips praktischer Konkordanz auszunehmen. Die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes ist aber nicht nur auf individuelle Freiheiten einzelner Wurdesubjekte gebaut, sondern auch auf die institutionelle Freiheit der politischen Ordnung als ganzer. Eben deshalb gibt es staatliche Schutzpflichten gegenuber der Gesamtheit aller Burger , die das Bundesverfassungsgericht in der Schleyer-Entscheidung bejaht, im Urteil zum Luftsicherheitsgesetz jedoch verneint hat. Der vorliegende Band dokumentiert die Vortrage, die auf einer Jenaer Tagung zum Dogma der Unantastbarkeit gehalten wurden. Im einfuhrenden Aufsatz der beiden Herausgeber wird die Auseinandersetzung um den Anspruch einer dignitas absoluta, die den gesamten Band durchzieht, aufgegriffen und kritisch kommentiert. Unter den Autoren sind der Berichterstatter im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Luftsicherheitsgesetz, ein ehemaliger Vorsitzender Richter des Bundesverwaltungsgerichts und vier namhafte Kommentatoren des Grundgesetzes. Weitere Beitrage beleuchten internationale, europarechtliche, sozialrechtliche, politikwissenschaftliche und philosophische Aspekte des Themas.