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Das politische Wirken von Hugo Preuss beruht auf einem verfassungs- und staatstheoretischen, geschichtlichen und sozialwissenschaftlichen Rechtsverstandnis, das seine gesamte berufliche Tatigkeit bestimmt hat. Dieses Konzept wird erstmals in Band 2 seiner Gesammelten Schriften dokumentiert: Keine der hier herausgegebenen Schriften ist im mehrfach nachgedruckten Sammelband Staat, Recht und Freiheit (Tubingen 1926) enthalten. Unter Einbeziehung der monographischen Werke, die als Nachdrucke verfugbar sind, wird Preuss’ Lehre dargestellt und erlautert. Sie zeigt eine UEberlagerung, Konkretisierung und Fortbildung der politischen Position durch den Einfluss Otto von Gierkes, weist zugleich aber auch eine eigenstandige Weiterbildung auf. Im Gegensatz zur von Paul Laband beherrschten staatsrechtlichen Dogmatik gewinnt dadurch, lange vor der Weimarer Kontroverse, ein alterer Methoden- und Richtungsstreit Konturen. Er betrifft eine Neubewertung des internationalen Rechts, die Souveranitatslehre, die Stellung der obersten Staatsorgane, die Deutung der kommunalen, insbesondere der stadtischen Ebene der oeffentlichen Gewalt und damit wichtige Aspekte des Verwaltungsrechts, namentlich des Kommunalrechts und des oeffentlichen Dienstrechts. Daraus folgt die Reformbedurftigkeit der damals bestehenden Verwaltungsstrukturen. Insgesamt entfalten die im vorliegenden Band dokumentierten Schriften ein Programm, das fur das konkrete verfassungspolitische Wirken von 1918/19 weithin bestimmend geworden ist und damit eine Grundlage heutiger Verfassungsstaatlichkeit darstellt.
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Das politische Wirken von Hugo Preuss beruht auf einem verfassungs- und staatstheoretischen, geschichtlichen und sozialwissenschaftlichen Rechtsverstandnis, das seine gesamte berufliche Tatigkeit bestimmt hat. Dieses Konzept wird erstmals in Band 2 seiner Gesammelten Schriften dokumentiert: Keine der hier herausgegebenen Schriften ist im mehrfach nachgedruckten Sammelband Staat, Recht und Freiheit (Tubingen 1926) enthalten. Unter Einbeziehung der monographischen Werke, die als Nachdrucke verfugbar sind, wird Preuss’ Lehre dargestellt und erlautert. Sie zeigt eine UEberlagerung, Konkretisierung und Fortbildung der politischen Position durch den Einfluss Otto von Gierkes, weist zugleich aber auch eine eigenstandige Weiterbildung auf. Im Gegensatz zur von Paul Laband beherrschten staatsrechtlichen Dogmatik gewinnt dadurch, lange vor der Weimarer Kontroverse, ein alterer Methoden- und Richtungsstreit Konturen. Er betrifft eine Neubewertung des internationalen Rechts, die Souveranitatslehre, die Stellung der obersten Staatsorgane, die Deutung der kommunalen, insbesondere der stadtischen Ebene der oeffentlichen Gewalt und damit wichtige Aspekte des Verwaltungsrechts, namentlich des Kommunalrechts und des oeffentlichen Dienstrechts. Daraus folgt die Reformbedurftigkeit der damals bestehenden Verwaltungsstrukturen. Insgesamt entfalten die im vorliegenden Band dokumentierten Schriften ein Programm, das fur das konkrete verfassungspolitische Wirken von 1918/19 weithin bestimmend geworden ist und damit eine Grundlage heutiger Verfassungsstaatlichkeit darstellt.