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Claus Dieter Classen sucht die Kriterien fur das erforderliche Niveau demokratischer Legitimation naher zu bestimmen. Er folgt der Leitidee, dass diese nur mit Blick auch auf das Rechtsstaatsprinzip, konkret das Gebot der Sicherung moeglichst sachgerechter Entscheidungen entwickelt werden koennen. Im internationalen Kontext kommt die offene Staatlichkeit hinzu. Wie dieses Ziel erreicht werden kann, muss primar der Gesetzgeber entscheiden. Die Konsequenz ist, dass die herkoemmliche Vorstellung, die demokratische Legitimation im Bereich der Verwaltung koenne vor allem uber die hierarchisch organisierte Ministerialverwaltung sichergestellt werden, sich so als korrekturbedurftig erweist - und zwar nicht nur im Bereich der Selbstverwaltung, fur den sich das Bundesverfassungsgericht schon bislang grosszugig gezeigt hat. Vielmehr kann etwa auch im UEbrigen gesellschaftlicher Sachverstand in die staatliche Entscheidungsfindung einbezogen werden - ohne dass man deswegen, wie dies haufig geschieht, das Legitimationssubjekt, das als solches verfasste Staatsvolk, in Frage stellen muss. Mit Blick auf das Recht jenseits des Staates zeigt der Autor insbesondere, welche Bedeutung dem Demokratieprinzip mit Blick auf die Tatigkeit der europaischen und internationalen Organisationen zukommt. Zugleich behandelt er unter dem Blickwinkel demokratischer Legitimation bislang kaum eroerterte Phanomene wie die innerstaatliche Anwendung von Voelkergewohnheitsrecht nach Art. 25 Grundgesetz sowie von auslandischem Rechts gemass dem nationalen Kollisionsrecht.
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Claus Dieter Classen sucht die Kriterien fur das erforderliche Niveau demokratischer Legitimation naher zu bestimmen. Er folgt der Leitidee, dass diese nur mit Blick auch auf das Rechtsstaatsprinzip, konkret das Gebot der Sicherung moeglichst sachgerechter Entscheidungen entwickelt werden koennen. Im internationalen Kontext kommt die offene Staatlichkeit hinzu. Wie dieses Ziel erreicht werden kann, muss primar der Gesetzgeber entscheiden. Die Konsequenz ist, dass die herkoemmliche Vorstellung, die demokratische Legitimation im Bereich der Verwaltung koenne vor allem uber die hierarchisch organisierte Ministerialverwaltung sichergestellt werden, sich so als korrekturbedurftig erweist - und zwar nicht nur im Bereich der Selbstverwaltung, fur den sich das Bundesverfassungsgericht schon bislang grosszugig gezeigt hat. Vielmehr kann etwa auch im UEbrigen gesellschaftlicher Sachverstand in die staatliche Entscheidungsfindung einbezogen werden - ohne dass man deswegen, wie dies haufig geschieht, das Legitimationssubjekt, das als solches verfasste Staatsvolk, in Frage stellen muss. Mit Blick auf das Recht jenseits des Staates zeigt der Autor insbesondere, welche Bedeutung dem Demokratieprinzip mit Blick auf die Tatigkeit der europaischen und internationalen Organisationen zukommt. Zugleich behandelt er unter dem Blickwinkel demokratischer Legitimation bislang kaum eroerterte Phanomene wie die innerstaatliche Anwendung von Voelkergewohnheitsrecht nach Art. 25 Grundgesetz sowie von auslandischem Rechts gemass dem nationalen Kollisionsrecht.