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Das deutsche Privatrecht ist dreigeteilt in das klassische BGB-Zivilrecht, das Sonderprivatrecht der Handelsvertrage und das Sonderprivatrecht der Verbrauchervertrage. Dies steht formal dem Gedanken der Einheit des Privatrechts entgegen und gerat mit der Idee der Gleichheit in Freiheit in Konflikt. Christoph Reymann sucht nach einem Erklarungsmodell und Revisionsansatz fur diese Dreiteilung. Er leitet die Untersuchung mit den rechtshistorischen Grundlagen, einer terminologischen Betrachtung des Begriffs der Sonderprivatrechte und der Herausarbeitung der Systemvorgaben, die von der Rechtsordnungsdichotomie in Privatrecht und OEffentliches Recht und dem Postulat nach einer einheitlichen Wirtschaftsverfassung fur das Handels- und Verbraucherrecht ausgehen, ein. Zudem hinterfragt er ausgewahlte vertragstheoretische Modellansatze der Literatur und wirft den Gedanken auf, ob die Dreiteilung des Vertragsrechts der Rechtsordnung als Prinzip inharent ist. Nach der UEberprufung, ob die Drittwirkung oder die Schutzpflichten der Grundrechte bzw. Grundfreiheiten einen Legitimationsmassstab fur die Sonderprivatrechte der Handels- und Verbrauchervertrage bieten, formuliert der Autor ein Verbraucher- und Unternehmerleitbild als Legitimations- und Kontrollmassstab der freiheitlichen Ungleichbehandlung durch Sonderprivatrechte. An diese Prinzipienbildung schliesst sich die UEberprufung an, ob und inwiefern das einfachgesetzliche Handels- und Verbraucherrecht mit den vorgegebenen Personenbildern und den marktliberalisierenden Vorgaben der EG-Grundfreiheiten in Einklang stehen.
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Das deutsche Privatrecht ist dreigeteilt in das klassische BGB-Zivilrecht, das Sonderprivatrecht der Handelsvertrage und das Sonderprivatrecht der Verbrauchervertrage. Dies steht formal dem Gedanken der Einheit des Privatrechts entgegen und gerat mit der Idee der Gleichheit in Freiheit in Konflikt. Christoph Reymann sucht nach einem Erklarungsmodell und Revisionsansatz fur diese Dreiteilung. Er leitet die Untersuchung mit den rechtshistorischen Grundlagen, einer terminologischen Betrachtung des Begriffs der Sonderprivatrechte und der Herausarbeitung der Systemvorgaben, die von der Rechtsordnungsdichotomie in Privatrecht und OEffentliches Recht und dem Postulat nach einer einheitlichen Wirtschaftsverfassung fur das Handels- und Verbraucherrecht ausgehen, ein. Zudem hinterfragt er ausgewahlte vertragstheoretische Modellansatze der Literatur und wirft den Gedanken auf, ob die Dreiteilung des Vertragsrechts der Rechtsordnung als Prinzip inharent ist. Nach der UEberprufung, ob die Drittwirkung oder die Schutzpflichten der Grundrechte bzw. Grundfreiheiten einen Legitimationsmassstab fur die Sonderprivatrechte der Handels- und Verbrauchervertrage bieten, formuliert der Autor ein Verbraucher- und Unternehmerleitbild als Legitimations- und Kontrollmassstab der freiheitlichen Ungleichbehandlung durch Sonderprivatrechte. An diese Prinzipienbildung schliesst sich die UEberprufung an, ob und inwiefern das einfachgesetzliche Handels- und Verbraucherrecht mit den vorgegebenen Personenbildern und den marktliberalisierenden Vorgaben der EG-Grundfreiheiten in Einklang stehen.