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Gustav Radbruch gilt mit seinem beruhmten Satz, der Positivismus habe mit seiner UEberzeugung ‘Gesetz ist Gesetz’ den deutschen Juristenstand wehrlos gemacht gegen Gesetze willkurlichen und verbrecherischen Inhalts , bis heute als Gewahrsmann fur die Schuld dieser rechtsphilosophischen Schule am Versagen der deutschen Jurisprudenz in der NS-Zeit. Zugleich gilt die fur die Nachkriegszeit pragende Ruckbesinnung auf das Naturrecht als probate Antwort auf wie als verlassliche Sicherung gegen den Unrechtsstaat. Fabian Wittreck fragt in umgekehrter Perspektive danach, ob sich zentrale Bestandteile der nationalsozialistischen Rechtslehre nicht ganz im Gegenteil als naturrechtliche oder zumindest naturrechtsanaloge Satze begreifen lassen. Vor dem Hintergrund der bereits nach dem Ersten Weltkrieg einsetzenden Naturrechtsrenaissance untersucht er die facettenreiche und keineswegs einhellige Position des NS-Schrifttums zu den klassischen Naturrechtslehren, stellt zwei zeitgenoessische Entwurfe eines explizit nationalsozialistischen Naturrechts aus Blut und Boden vor und demonstriert am Ende die terminologischen, strukturellen und funktionalen Parallelen, die Satze des angeblich rassen- oder lebensgesetzlichen Rechts und naturrechtliche Doktrinen miteinander verbinden. Insgesamt zeichnet der Verfasser ein deutlich differenzierteres und schattierungsreicheres Bild des Standortes der NS-Rechtslehre, die sich gegen ihre umstandslose und einseitige Zuordnung zu einer der grossen rechtsphilosophischen Schulen des 20. Jahrhunderts sperrt.
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Gustav Radbruch gilt mit seinem beruhmten Satz, der Positivismus habe mit seiner UEberzeugung ‘Gesetz ist Gesetz’ den deutschen Juristenstand wehrlos gemacht gegen Gesetze willkurlichen und verbrecherischen Inhalts , bis heute als Gewahrsmann fur die Schuld dieser rechtsphilosophischen Schule am Versagen der deutschen Jurisprudenz in der NS-Zeit. Zugleich gilt die fur die Nachkriegszeit pragende Ruckbesinnung auf das Naturrecht als probate Antwort auf wie als verlassliche Sicherung gegen den Unrechtsstaat. Fabian Wittreck fragt in umgekehrter Perspektive danach, ob sich zentrale Bestandteile der nationalsozialistischen Rechtslehre nicht ganz im Gegenteil als naturrechtliche oder zumindest naturrechtsanaloge Satze begreifen lassen. Vor dem Hintergrund der bereits nach dem Ersten Weltkrieg einsetzenden Naturrechtsrenaissance untersucht er die facettenreiche und keineswegs einhellige Position des NS-Schrifttums zu den klassischen Naturrechtslehren, stellt zwei zeitgenoessische Entwurfe eines explizit nationalsozialistischen Naturrechts aus Blut und Boden vor und demonstriert am Ende die terminologischen, strukturellen und funktionalen Parallelen, die Satze des angeblich rassen- oder lebensgesetzlichen Rechts und naturrechtliche Doktrinen miteinander verbinden. Insgesamt zeichnet der Verfasser ein deutlich differenzierteres und schattierungsreicheres Bild des Standortes der NS-Rechtslehre, die sich gegen ihre umstandslose und einseitige Zuordnung zu einer der grossen rechtsphilosophischen Schulen des 20. Jahrhunderts sperrt.