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Mit Einfuhrung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt mussten die Landesherren und Magistrate ihren Gemeinwesen in zahlreichen Belangen des weitgefassten kirchlichen Lebens neue Ordnungen geben, nicht zuletzt weil sie die papstliche Oboedienz und die bischoefliche Jurisdiktion nicht mehr anerkannten. Durch die enge Verzahnung von Religion und Politik im 16. Jahrhundert hatten die daraufhin entstanden Kirchenordnungen nicht nur Bedeutung fur kirchliche Belange, sondern auch weitreichenden Einfluss auf das weltliche Rechtsleben. Integrale Bestandteile von Kirchenordnungen sind gottesdienstliche Regelungen, Liturgien, agendarische Bestimmungen und Gebetsformulare, Anstellungsvoraussetzungen und -modi der Geistlichen, Kirchendisziplin und Bannregelungen. Zugehoerig zu den Kirchenordnungen im engeren Sinne sind weitere kirchen- und lebensordnende Texte, insbesondere Visitationsinstruktionen, Ehe- und Armenordnungen. Der vorliegende Band komplettiert zum einen die Edition von Ordnungen aus sudwestdeutschen Reichsstadten und beschliesst zum anderen die Bande fur das heutige Bundesland Baden-Wurttemberg.. Die Kirchenordnungen der Reichsstadte gaben der Reformation im deutschen Sudwesten weitreichende Impulse. Nicht zuletzt die von Martin Bucer entworfene Ulmer Kirchenordnung von 1531 hatte uber ihren Geltungsbereich in Ulm hinaus weiten Einfluss auf das Kirchenordnungswesen anderer Reichsstadte.
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Mit Einfuhrung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt mussten die Landesherren und Magistrate ihren Gemeinwesen in zahlreichen Belangen des weitgefassten kirchlichen Lebens neue Ordnungen geben, nicht zuletzt weil sie die papstliche Oboedienz und die bischoefliche Jurisdiktion nicht mehr anerkannten. Durch die enge Verzahnung von Religion und Politik im 16. Jahrhundert hatten die daraufhin entstanden Kirchenordnungen nicht nur Bedeutung fur kirchliche Belange, sondern auch weitreichenden Einfluss auf das weltliche Rechtsleben. Integrale Bestandteile von Kirchenordnungen sind gottesdienstliche Regelungen, Liturgien, agendarische Bestimmungen und Gebetsformulare, Anstellungsvoraussetzungen und -modi der Geistlichen, Kirchendisziplin und Bannregelungen. Zugehoerig zu den Kirchenordnungen im engeren Sinne sind weitere kirchen- und lebensordnende Texte, insbesondere Visitationsinstruktionen, Ehe- und Armenordnungen. Der vorliegende Band komplettiert zum einen die Edition von Ordnungen aus sudwestdeutschen Reichsstadten und beschliesst zum anderen die Bande fur das heutige Bundesland Baden-Wurttemberg.. Die Kirchenordnungen der Reichsstadte gaben der Reformation im deutschen Sudwesten weitreichende Impulse. Nicht zuletzt die von Martin Bucer entworfene Ulmer Kirchenordnung von 1531 hatte uber ihren Geltungsbereich in Ulm hinaus weiten Einfluss auf das Kirchenordnungswesen anderer Reichsstadte.