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Im Zuge des so genannten more economic approach sind in letzter Zeit in der EU Meinungen geaussert und Vorschriften erlassen worden, die dazu fuhren koennten, dass inskunftig Wettbewerbsbeschrankungen zunehmend unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Effizienz betrachtet werden. Mit diesem Ansatz werden wirtschaftliche Verhaltensweisen von Unternehmen nicht mehr danach beurteilt, wie sie die Handlungs- bzw. Wettbewerbsfreiheit beschranken, sondern danach, ob diese im Ergebnis die wirtschaftliche Wohlfahrt befoerdern oder aber vermindern. Grundfrage der vorliegenden Untersuchung ist, ob oekonomische Effizienz ein fur das Wettbewerbsrecht attraktives rechtspolitisches Ziel darstellt. Da die neue Wettbewerbspolitik das Gemeinwohl befoerdern will, untersucht Adrian Kunzler unter Bezugnahme auf den klassischen Utilitarismus zunachst das oekonomische Verhaltenskonzept und thematisiert den oekonomischen Wohlfahrtsbegriff. Anschliessend geht er der Frage nach, ob wirtschaftliche Wohlfahrt ein Entscheidungskriterium darstellt, das fur die Beurteilung konkreter Falle bei der Rechtsanwendung brauchbar ist. Unter Berucksichtigung der zur Zeit einschlagigen wissenschaftstheoretischen Erkenntnisse zeigt er, dass Wettbewerbskonzeptionen axiomatischen Charakter haben. Ausgehend von der Auffassung, dass oekonomische Wettbewerbskonzeptionen nicht beweisbar wahr oder falsch sind, sondern dass es sich um blosse Entwurfe und nichts Definitives handelt, untersucht der Autor schliesslich, ob und inwieweit die neue Wettbewerbspolitik mit den derzeit geltenden kartellrechtlichen Regeln, insbesondere derjenigen der EU vereinbar ist. Das Werk wurde mit dem Issekutz-Preis 2008 der Rechtswissenschaftlichen Fakultat der Universitat Zurich fur hervorragende Leistungen im Bereich des Wirtschaftsrechts ausgezeichnet.
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Im Zuge des so genannten more economic approach sind in letzter Zeit in der EU Meinungen geaussert und Vorschriften erlassen worden, die dazu fuhren koennten, dass inskunftig Wettbewerbsbeschrankungen zunehmend unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Effizienz betrachtet werden. Mit diesem Ansatz werden wirtschaftliche Verhaltensweisen von Unternehmen nicht mehr danach beurteilt, wie sie die Handlungs- bzw. Wettbewerbsfreiheit beschranken, sondern danach, ob diese im Ergebnis die wirtschaftliche Wohlfahrt befoerdern oder aber vermindern. Grundfrage der vorliegenden Untersuchung ist, ob oekonomische Effizienz ein fur das Wettbewerbsrecht attraktives rechtspolitisches Ziel darstellt. Da die neue Wettbewerbspolitik das Gemeinwohl befoerdern will, untersucht Adrian Kunzler unter Bezugnahme auf den klassischen Utilitarismus zunachst das oekonomische Verhaltenskonzept und thematisiert den oekonomischen Wohlfahrtsbegriff. Anschliessend geht er der Frage nach, ob wirtschaftliche Wohlfahrt ein Entscheidungskriterium darstellt, das fur die Beurteilung konkreter Falle bei der Rechtsanwendung brauchbar ist. Unter Berucksichtigung der zur Zeit einschlagigen wissenschaftstheoretischen Erkenntnisse zeigt er, dass Wettbewerbskonzeptionen axiomatischen Charakter haben. Ausgehend von der Auffassung, dass oekonomische Wettbewerbskonzeptionen nicht beweisbar wahr oder falsch sind, sondern dass es sich um blosse Entwurfe und nichts Definitives handelt, untersucht der Autor schliesslich, ob und inwieweit die neue Wettbewerbspolitik mit den derzeit geltenden kartellrechtlichen Regeln, insbesondere derjenigen der EU vereinbar ist. Das Werk wurde mit dem Issekutz-Preis 2008 der Rechtswissenschaftlichen Fakultat der Universitat Zurich fur hervorragende Leistungen im Bereich des Wirtschaftsrechts ausgezeichnet.