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Eine juristische Methodenlehre kann im 21. Jahrhundert nicht auf das nationale Recht beschrankt bleiben. Gunter Hager analysiert deshalb die Rechtsmethoden in Europa vor dem Hintergrund eines gemeinsamen geistesgeschichtlichen Erbes. Im Mittelpunkt stehen die Interpretation von Gesetzen, die Anwendung von case law sowie die richterliche Rechtsfortbildung. Der Autor entfaltet die heute in Europa praktizierten Interpretationsmethoden sowie die Grundregeln des case law in ihrer historischen Genese. Hierbei zeigt sich die Antinomie zwischen richterlicher Bindung und richterlicher Freiheit. An zentralen Urteilen aus dem deutschen, franzoesischen und englischen Recht entwickelt der Autor die Prinzipien der Rechtsfortbildung. Er zeigt dabei, dass sich Rechtsfortbildung in der Realitat bewahren und mit dem Rechtssystem harmonieren muss. Daruber hinaus widmet er sich den methodischen Einflussen der Grund- und Menschenrechte sowie des Europarechts, die den richterlichen Entscheidungsspielraum weiter ausgedehnt haben. Erwagungen zu einer Theorie der Rechtsfindung schliessen die Studie ab. Hier ist die zentrale Frage, wie die wachsende Macht der Gerichte limitiert und brauchbare Ergebnisse gesichert werden koennen. Die These des Autors ist, dass objektive Metaregeln nicht weiterhelfen. Die Wahrung und Fortentwicklung des Rechts wurzeln vielmehr in der Persoenlichkeit des Richters. Dieser muss zum einen uber die Tugend der juristischen Selbstbescheidung verfugen und zum anderen uber die Fahigkeit, die Rechtsfindung in einem dialektischen Prozess auf ihren letzten, zureichenden Grund stutzen zu koennen.
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Eine juristische Methodenlehre kann im 21. Jahrhundert nicht auf das nationale Recht beschrankt bleiben. Gunter Hager analysiert deshalb die Rechtsmethoden in Europa vor dem Hintergrund eines gemeinsamen geistesgeschichtlichen Erbes. Im Mittelpunkt stehen die Interpretation von Gesetzen, die Anwendung von case law sowie die richterliche Rechtsfortbildung. Der Autor entfaltet die heute in Europa praktizierten Interpretationsmethoden sowie die Grundregeln des case law in ihrer historischen Genese. Hierbei zeigt sich die Antinomie zwischen richterlicher Bindung und richterlicher Freiheit. An zentralen Urteilen aus dem deutschen, franzoesischen und englischen Recht entwickelt der Autor die Prinzipien der Rechtsfortbildung. Er zeigt dabei, dass sich Rechtsfortbildung in der Realitat bewahren und mit dem Rechtssystem harmonieren muss. Daruber hinaus widmet er sich den methodischen Einflussen der Grund- und Menschenrechte sowie des Europarechts, die den richterlichen Entscheidungsspielraum weiter ausgedehnt haben. Erwagungen zu einer Theorie der Rechtsfindung schliessen die Studie ab. Hier ist die zentrale Frage, wie die wachsende Macht der Gerichte limitiert und brauchbare Ergebnisse gesichert werden koennen. Die These des Autors ist, dass objektive Metaregeln nicht weiterhelfen. Die Wahrung und Fortentwicklung des Rechts wurzeln vielmehr in der Persoenlichkeit des Richters. Dieser muss zum einen uber die Tugend der juristischen Selbstbescheidung verfugen und zum anderen uber die Fahigkeit, die Rechtsfindung in einem dialektischen Prozess auf ihren letzten, zureichenden Grund stutzen zu koennen.