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Die Einlagensicherung und die Anlegerentschadigung sind integrale Bestandteile einer auf Vertrauensschutz und Stabilitat angelegten Finanzmarktregulierung. Angesichts der seit 2007 fortdauernden Bankenkrise und erschutternder Insolvenzen bei Wertpapierhandelsunternehmen ist eine Vergewisserung der Leistungsfahigkeit der bestehenden Entschadigungsstrukturen und - soweit moeglich - ihre Optimierung angezeigt. Jochen Bigus und Patrick C. Leyens fuhren die Moeglichkeiten zur Reform der Einlagensicherung und der Anlegerentschadigung erstmals umfassend aus rechtlicher und oekonomischer Sicht zusammen. Der Mindestschutzumfang fur private Einleger und Anleger wird durch europaische Richtlinien von 1994 und 1997 gemeinschaftsrechtlich vorgegeben, gewahrt den Mitgliedstaaten aber Ausgestaltungsfreiheiten. Die Risikosensitivitat der solidarischen Finanzierungspflichten der Institute sollte Leitschnur moeglicher Reformen sein. In Abwagung zu alternativen Verbesserungsmoeglichkeiten schlagen die Autoren als Reformmassnahmen eine moderate UEberlaufregelung zwischen den Sicherungseinrichtungen, die Neuzuordnung von Instituten mit hervorstechenden Risikoausfallgroessen zu Sicherungseinrichtungen mit dementsprechender Leistungsfahigkeit, eine betragsmassige Begrenzung der Beitragspflichten, die Einfuhrung einer verpflichtenden Vertrauensschadensversicherung und Verbesserungen beim Prufungswesen vor. Die Studie geht auf einen ergebnisoffen formulierten Gutachtenauftrag des Bundesministeriums der Finanzen aus dem Jahre 2007 zuruck.
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Die Einlagensicherung und die Anlegerentschadigung sind integrale Bestandteile einer auf Vertrauensschutz und Stabilitat angelegten Finanzmarktregulierung. Angesichts der seit 2007 fortdauernden Bankenkrise und erschutternder Insolvenzen bei Wertpapierhandelsunternehmen ist eine Vergewisserung der Leistungsfahigkeit der bestehenden Entschadigungsstrukturen und - soweit moeglich - ihre Optimierung angezeigt. Jochen Bigus und Patrick C. Leyens fuhren die Moeglichkeiten zur Reform der Einlagensicherung und der Anlegerentschadigung erstmals umfassend aus rechtlicher und oekonomischer Sicht zusammen. Der Mindestschutzumfang fur private Einleger und Anleger wird durch europaische Richtlinien von 1994 und 1997 gemeinschaftsrechtlich vorgegeben, gewahrt den Mitgliedstaaten aber Ausgestaltungsfreiheiten. Die Risikosensitivitat der solidarischen Finanzierungspflichten der Institute sollte Leitschnur moeglicher Reformen sein. In Abwagung zu alternativen Verbesserungsmoeglichkeiten schlagen die Autoren als Reformmassnahmen eine moderate UEberlaufregelung zwischen den Sicherungseinrichtungen, die Neuzuordnung von Instituten mit hervorstechenden Risikoausfallgroessen zu Sicherungseinrichtungen mit dementsprechender Leistungsfahigkeit, eine betragsmassige Begrenzung der Beitragspflichten, die Einfuhrung einer verpflichtenden Vertrauensschadensversicherung und Verbesserungen beim Prufungswesen vor. Die Studie geht auf einen ergebnisoffen formulierten Gutachtenauftrag des Bundesministeriums der Finanzen aus dem Jahre 2007 zuruck.