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Bei der UEberwindung der immensen sozialen Probleme in der Nachkriegszeit nahm die oeffentliche Fursorge eine herausragende Rolle ein. Matthias Willing skizziert erstmals die Entwicklung der staatlichen Sozialfursorge von den primitiven Anfangen in der Sowjetischen Besatzungszone bis zum Zusammenbruch der DDR 1990 und analysiert die Transformation des sozialistischen Basisversorgungssystems in die bundesdeutsche Soziallandschaft. Dabei behandelt er die materielle und rechtliche Situation der Fursorgeempfanger in Ost-Berlin und der DDR ebenso wie das staatlich dominierte Heimwesen. Dies schliesst die Berucksichtigung der nichtstaatlichen Akteure Innere Mission, Caritas-Verband, Deutsches Rotes Kreuz und des sozialistischen Wohlfahrtsverbandes Volkssolidaritat ein. Untersucht wird auch die Gefahrdetenfursorge der DDR und der Umgang des SED-Regimes mit so genannten asozialen Personen. Hinsichtlich der Sozialfursorgeempfanger zeigt sich, dass sie im Verlauf der DDR-Geschichte zu einem voelligen Randphanomen wurden und 1989 keine Rolle mehr spielten. Durch die starre Planwirtschaft und die ungunstige demografische Entwicklung herrschten teilweise katastrophale Verhaltnisse bezuglich des staatlichen Heimwesens, die im Laufe der 80er Jahre etwas verbessert werden konnten. Insbesondere die konfessionellen Wohlfahrtsverbande trugen hierzu bei. Die Betrachtung der Gefahrdetenfursorge verdeutlicht, dass zunachst in beiden deutschen Staaten ahnliche autoritare Konzepte dominierten. Wahrend in der BRD langsam eine Liberalisierung eintrat, hielt das SED-Regime unbeirrt an einem drakonischen Strafsystem fest, das auch als Instrument gegen nonkonformistische Personengruppen benutzt wurde.
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Bei der UEberwindung der immensen sozialen Probleme in der Nachkriegszeit nahm die oeffentliche Fursorge eine herausragende Rolle ein. Matthias Willing skizziert erstmals die Entwicklung der staatlichen Sozialfursorge von den primitiven Anfangen in der Sowjetischen Besatzungszone bis zum Zusammenbruch der DDR 1990 und analysiert die Transformation des sozialistischen Basisversorgungssystems in die bundesdeutsche Soziallandschaft. Dabei behandelt er die materielle und rechtliche Situation der Fursorgeempfanger in Ost-Berlin und der DDR ebenso wie das staatlich dominierte Heimwesen. Dies schliesst die Berucksichtigung der nichtstaatlichen Akteure Innere Mission, Caritas-Verband, Deutsches Rotes Kreuz und des sozialistischen Wohlfahrtsverbandes Volkssolidaritat ein. Untersucht wird auch die Gefahrdetenfursorge der DDR und der Umgang des SED-Regimes mit so genannten asozialen Personen. Hinsichtlich der Sozialfursorgeempfanger zeigt sich, dass sie im Verlauf der DDR-Geschichte zu einem voelligen Randphanomen wurden und 1989 keine Rolle mehr spielten. Durch die starre Planwirtschaft und die ungunstige demografische Entwicklung herrschten teilweise katastrophale Verhaltnisse bezuglich des staatlichen Heimwesens, die im Laufe der 80er Jahre etwas verbessert werden konnten. Insbesondere die konfessionellen Wohlfahrtsverbande trugen hierzu bei. Die Betrachtung der Gefahrdetenfursorge verdeutlicht, dass zunachst in beiden deutschen Staaten ahnliche autoritare Konzepte dominierten. Wahrend in der BRD langsam eine Liberalisierung eintrat, hielt das SED-Regime unbeirrt an einem drakonischen Strafsystem fest, das auch als Instrument gegen nonkonformistische Personengruppen benutzt wurde.