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Das Familienrecht ist auf die soziale Lebenswirklichkeit bezogen und bedarf der Flexibilitat, um auf gesellschaftliche Veranderungen reagieren zu koennen. In der aktuellen Diskussion droht der Status als die traditionell zentrale Kategorie des Familienrechts gegenuber Topoi wie der Realbeziehung und der gelebten Solidaritat zu verblassen. Volker Lipp, Anne Roethel und Peter A. Windel besinnen sich demgegenuber auf den Status zuruck. Sie untersuchen zunachst den Kernbereich des Familienrechts, namlich die einzelnen familialen Beziehungen einschliesslich der Scheinstatusverhaltnisse und der Realbeziehungen sowie das Unterhaltsrecht. Die Bedeutung der familienrechtlichen Stellung fur die Verteilung des Nachlasses erfordert zudem eine Analyse der Grundlagen des gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechts. Weitere Teilrechtsordnungen, etwa das Sozial- und das Aufenthaltsrecht, werden einbezogen, soweit sie am Familienrecht anknupfen. Die Einzelanalysen sind von zwei Leitmotiven gepragt: Zum einen bildet der Status nach wie vor den pragenden Zentralbegriff des Familienrechts. Selbst das Phanomen der rechtlich nicht verfestigten Realbeziehungen lasst sich ohne Anleihen an der normativen Substanz des Statusbegriffs nicht bewaltigen. Zum anderen kann Solidaritat nur auf genugend sicherer Grundlage verbindlich eingefordert werden. Damit wird gelebte Solidaritat nicht unbeachtlich. Solidarisch erbrachte Leistungen ausserhalb rechtlicher Bindungen gehoeren zu den gesellschaftlichen Fakten, die von der Rechtsordnung zu berucksichtigen sind. Erzwingen kann sie diese aber nicht.
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Das Familienrecht ist auf die soziale Lebenswirklichkeit bezogen und bedarf der Flexibilitat, um auf gesellschaftliche Veranderungen reagieren zu koennen. In der aktuellen Diskussion droht der Status als die traditionell zentrale Kategorie des Familienrechts gegenuber Topoi wie der Realbeziehung und der gelebten Solidaritat zu verblassen. Volker Lipp, Anne Roethel und Peter A. Windel besinnen sich demgegenuber auf den Status zuruck. Sie untersuchen zunachst den Kernbereich des Familienrechts, namlich die einzelnen familialen Beziehungen einschliesslich der Scheinstatusverhaltnisse und der Realbeziehungen sowie das Unterhaltsrecht. Die Bedeutung der familienrechtlichen Stellung fur die Verteilung des Nachlasses erfordert zudem eine Analyse der Grundlagen des gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechts. Weitere Teilrechtsordnungen, etwa das Sozial- und das Aufenthaltsrecht, werden einbezogen, soweit sie am Familienrecht anknupfen. Die Einzelanalysen sind von zwei Leitmotiven gepragt: Zum einen bildet der Status nach wie vor den pragenden Zentralbegriff des Familienrechts. Selbst das Phanomen der rechtlich nicht verfestigten Realbeziehungen lasst sich ohne Anleihen an der normativen Substanz des Statusbegriffs nicht bewaltigen. Zum anderen kann Solidaritat nur auf genugend sicherer Grundlage verbindlich eingefordert werden. Damit wird gelebte Solidaritat nicht unbeachtlich. Solidarisch erbrachte Leistungen ausserhalb rechtlicher Bindungen gehoeren zu den gesellschaftlichen Fakten, die von der Rechtsordnung zu berucksichtigen sind. Erzwingen kann sie diese aber nicht.