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Seit der Debatte um den Vertrag von Maastricht ist die Rolle der mitgliedstaatlichen Parlamente ein standig wiederkehrender Topos in der Diskussion um die Verbesserung der demokratischen Legitimation der Europaischen Integration. Nach dem bekannten Diktum des Bundesverfassungsgerichts im Maastricht-Urteil sind sie es zuvoerderst , die den Fortgang des Integrationsprozesses zu legitimieren haben. Der Vertrag von Lissabon raumt den nationalen Parlamenten erstmals unmittelbare Mitwirkungsrechte auf europaischer Ebene ein. Florian Baach geht der Frage nach, wie gross der Legitimationsbeitrag der mitgliedstaatlichen Parlamente tatsachlich ausfallt. Er untersucht die Mitwirkung des deutschen und des polnischen Parlaments in Angelegenheiten der Europaischen Union, mit dem Schwerpunkt auf dem Deutschen Bundestag und dem Sejm der Republik Polen. Auf der Grundlage der Konzeption des Europaischen Verfassungsverbundes, bestehend aus den europaischen Vertragen und mitgliedstaatlichem Verfassungsrecht, entwickelt er zunachst Massstabe fur das vom europaischen Demokratieprinzip jeweils geforderte Legitimationsniveau. Bei der anschliessenden Untersuchung der parlamentarischen Mitwirkung bei der Primarrechtsetzung zeigt sich, dass die Parlamente zwar bei der Inkraftsetzung ( ex post) primarrechtlicher AEnderungsvertrage eine starke Stellung innehaben, ihr legitimatorisches Potenzial aber bei der Ausarbeitung der Vertrage ( ex ante) trotz Konventsmethode bei weitem nicht ausgeschoepft wird. Im Rahmen der Vertragsausfuhrung bleibt das Legitimationspotenzial von Bundestag und Sejm ebenfalls vielfach ungenutzt.
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Seit der Debatte um den Vertrag von Maastricht ist die Rolle der mitgliedstaatlichen Parlamente ein standig wiederkehrender Topos in der Diskussion um die Verbesserung der demokratischen Legitimation der Europaischen Integration. Nach dem bekannten Diktum des Bundesverfassungsgerichts im Maastricht-Urteil sind sie es zuvoerderst , die den Fortgang des Integrationsprozesses zu legitimieren haben. Der Vertrag von Lissabon raumt den nationalen Parlamenten erstmals unmittelbare Mitwirkungsrechte auf europaischer Ebene ein. Florian Baach geht der Frage nach, wie gross der Legitimationsbeitrag der mitgliedstaatlichen Parlamente tatsachlich ausfallt. Er untersucht die Mitwirkung des deutschen und des polnischen Parlaments in Angelegenheiten der Europaischen Union, mit dem Schwerpunkt auf dem Deutschen Bundestag und dem Sejm der Republik Polen. Auf der Grundlage der Konzeption des Europaischen Verfassungsverbundes, bestehend aus den europaischen Vertragen und mitgliedstaatlichem Verfassungsrecht, entwickelt er zunachst Massstabe fur das vom europaischen Demokratieprinzip jeweils geforderte Legitimationsniveau. Bei der anschliessenden Untersuchung der parlamentarischen Mitwirkung bei der Primarrechtsetzung zeigt sich, dass die Parlamente zwar bei der Inkraftsetzung ( ex post) primarrechtlicher AEnderungsvertrage eine starke Stellung innehaben, ihr legitimatorisches Potenzial aber bei der Ausarbeitung der Vertrage ( ex ante) trotz Konventsmethode bei weitem nicht ausgeschoepft wird. Im Rahmen der Vertragsausfuhrung bleibt das Legitimationspotenzial von Bundestag und Sejm ebenfalls vielfach ungenutzt.