Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Zur Frage der Beendigung des mittelbaren Besitzes, die in der Kreditsicherungspraxis von erheblicher Bedeutung ist, hat sich seit Inkrafttreten des BGB eine feste herrschende Ansicht gebildet. Sie sieht einen beliebig anderbaren Besitzmittlungswillen des unmittelbaren Besitzers als Voraussetzung des mittelbaren Besitzes an und lasst diesen Besitz deshalb enden, sobald der unmittelbare Besitzer erkennen lasst, dass er seinen Besitz nicht langer fur den bisherigen mittelbaren Besitzer ausuben will. Dies fuhrt zu Wertungswiderspruchen und praktischen Ergebnissen, die auch Vertreter der herrschenden Ansicht als unbefriedigend empfinden. Guido Boemer stellt die angebliche Voraussetzung eines Besitzmittlungswillens auf den Prufstand. In einer umfangreichen historischen Untersuchung wertet er vor dem Hintergrund des Roemischen und Gemeinen Rechts die Gesetzesmaterialien aus und erschliesst so das Verstandnis, das die Gesetzesverfasser der Regelung des Besitzrechts im BGB zugrunde gelegt haben. Es zeigt sich, dass die Figur des mittelbaren Besitzes nicht eingefuhrt wurde, weil die Gesetzesverfasser eine tatsachliche Sachherrschaft des mittelbaren Besitzers annahmen, die sich auf einen Besitzmittlungswillen grundete, sondern weil die Besitzfolgen auf den mittelbaren Besitzer um seines schutzwurdigen Interesses willen erstreckt werden sollten. Auf Basis dieser Erkenntnisse entwickelt der Autor seine These vom mittelbaren Besitz als objektivem Zuordnungsverhaltnis von Rechtsfolgen, auf deren Grundlage etwa ein Wertungswiderspruch zwischen 933 und 934 BGB von vornherein nicht besteht.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Zur Frage der Beendigung des mittelbaren Besitzes, die in der Kreditsicherungspraxis von erheblicher Bedeutung ist, hat sich seit Inkrafttreten des BGB eine feste herrschende Ansicht gebildet. Sie sieht einen beliebig anderbaren Besitzmittlungswillen des unmittelbaren Besitzers als Voraussetzung des mittelbaren Besitzes an und lasst diesen Besitz deshalb enden, sobald der unmittelbare Besitzer erkennen lasst, dass er seinen Besitz nicht langer fur den bisherigen mittelbaren Besitzer ausuben will. Dies fuhrt zu Wertungswiderspruchen und praktischen Ergebnissen, die auch Vertreter der herrschenden Ansicht als unbefriedigend empfinden. Guido Boemer stellt die angebliche Voraussetzung eines Besitzmittlungswillens auf den Prufstand. In einer umfangreichen historischen Untersuchung wertet er vor dem Hintergrund des Roemischen und Gemeinen Rechts die Gesetzesmaterialien aus und erschliesst so das Verstandnis, das die Gesetzesverfasser der Regelung des Besitzrechts im BGB zugrunde gelegt haben. Es zeigt sich, dass die Figur des mittelbaren Besitzes nicht eingefuhrt wurde, weil die Gesetzesverfasser eine tatsachliche Sachherrschaft des mittelbaren Besitzers annahmen, die sich auf einen Besitzmittlungswillen grundete, sondern weil die Besitzfolgen auf den mittelbaren Besitzer um seines schutzwurdigen Interesses willen erstreckt werden sollten. Auf Basis dieser Erkenntnisse entwickelt der Autor seine These vom mittelbaren Besitz als objektivem Zuordnungsverhaltnis von Rechtsfolgen, auf deren Grundlage etwa ein Wertungswiderspruch zwischen 933 und 934 BGB von vornherein nicht besteht.