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Auf einen authentischen Fall gestutzt untersucht Georg Werner, wie sich die Rechte des Spenders an seinen Koerpersubstanzen auf ein bereits erteiltes (oder noch zu erteilendes) Patent auswirken, wenn die dem Patent zugrundeliegende Erfindung massgeblich auf Koerpersubstanzen des Spenders beruht. Um die Rechte des Spenders mit denen des Erfinders abzuwagen und in Einklang zu bringen, untersucht der Autor zunachst die Rechte des Spenders an seinen Koerpersubstanzen oder genetischen Informationen und dann die Rechte des Erfinders hinsichtlich des Patents. Anschliessend stellt Georg Werner diese Rechte einander gegenuber und analysiert die rechtlichen Folgen fur das angemeldete oder bereits erteilte Patent. Dabei sind zwei Situationen zu unterscheiden, in denen die Rechte miteinander kollidieren koennen: Das ist zum einen der Fall, wenn die Koerpersubstanzen dem Spender rechtswidrig entnommen wurden. Georg Werner kommt zu dem Ergebnis, dass trotz der gegebenen Verletzung hoechstpersoenlicher Rechte des Spenders keine hinreichende gesetzliche Grundlage besteht, um die Patentierung zu versagen. Allerdings sieht er den Gesetzgeber in der Pflicht, eine entsprechende Regelung zu treffen. Im zweiten Fall werden die Koerpersubstanzen oder genetischen Informationen des Spenders ohne dessen Zustimmung verwertet. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass diese lediglich dann geschutzt sind, wenn sie individuell sind. In diesem Fall fuhrt deren widerrechtliche Verwertung aber auch zur Nichtigkeit des Patents.
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Auf einen authentischen Fall gestutzt untersucht Georg Werner, wie sich die Rechte des Spenders an seinen Koerpersubstanzen auf ein bereits erteiltes (oder noch zu erteilendes) Patent auswirken, wenn die dem Patent zugrundeliegende Erfindung massgeblich auf Koerpersubstanzen des Spenders beruht. Um die Rechte des Spenders mit denen des Erfinders abzuwagen und in Einklang zu bringen, untersucht der Autor zunachst die Rechte des Spenders an seinen Koerpersubstanzen oder genetischen Informationen und dann die Rechte des Erfinders hinsichtlich des Patents. Anschliessend stellt Georg Werner diese Rechte einander gegenuber und analysiert die rechtlichen Folgen fur das angemeldete oder bereits erteilte Patent. Dabei sind zwei Situationen zu unterscheiden, in denen die Rechte miteinander kollidieren koennen: Das ist zum einen der Fall, wenn die Koerpersubstanzen dem Spender rechtswidrig entnommen wurden. Georg Werner kommt zu dem Ergebnis, dass trotz der gegebenen Verletzung hoechstpersoenlicher Rechte des Spenders keine hinreichende gesetzliche Grundlage besteht, um die Patentierung zu versagen. Allerdings sieht er den Gesetzgeber in der Pflicht, eine entsprechende Regelung zu treffen. Im zweiten Fall werden die Koerpersubstanzen oder genetischen Informationen des Spenders ohne dessen Zustimmung verwertet. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass diese lediglich dann geschutzt sind, wenn sie individuell sind. In diesem Fall fuhrt deren widerrechtliche Verwertung aber auch zur Nichtigkeit des Patents.