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Antje von Ungern-Sternberg befasst sich mit der Reichweite der individuellen Religionsausubungsfreiheit in Grossbritannien, Frankreich und Deutschland sowie auf Ebene der EMRK. Sie steckt zunachst die geschichtliche Entwicklung in den einzelnen Rechtsordnungen und die voelker- und gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen ab. Anschliessend untersucht sie, auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem Ausmass die vier zentralen Bestandteile von Religionsausubung (Gottesdienst und andere rituelle Handlungen, Glaubensweitergabe, religioese Lebensfuhrung im Alltag und Gewissensbefolgung) gewahrleistet sind. In einem abschliessenden Vergleich bundelt sie dann die Fragen nach den Rechtsgrundlagen, der inhaltlichen Reichweite und der dogmatischen Struktur der individuellen Religionsausubungsfreiheit. Die Autorin veranschaulicht, dass allen Rechtsordnungen ein von der EMRK vorgeschriebener Kernbestand an Gewahrleistungen auf Grundlage der Religionsfreiheit gemeinsam ist. Sie arbeitet heraus, dass das deutsche Verfassungsrecht daruber hinaus die Religionsausubung in besonders weitreichender Weise garantiert, in Frankreich jedoch vor allem die sichtbare Religionsausubung im staatlichen Raum wegen der verfassungsrechtlichen Laizitat erheblichen Beschrankungen unterliegt, wahrend in Grossbritannien religioese Verhaltensweisen haufig als schutzenswerten Ausdruck der ethnischen Herkunft verstanden werden. Die Autorin zeigt auf, dass der Einfluss der EMRK auf die mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen zu einer dogmatischen Vereinheitlichung des Schutzes der Religionsausubung, nicht aber zu einer Herabsetzung auf ein europaisches Minimum fuhrt.
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Antje von Ungern-Sternberg befasst sich mit der Reichweite der individuellen Religionsausubungsfreiheit in Grossbritannien, Frankreich und Deutschland sowie auf Ebene der EMRK. Sie steckt zunachst die geschichtliche Entwicklung in den einzelnen Rechtsordnungen und die voelker- und gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen ab. Anschliessend untersucht sie, auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem Ausmass die vier zentralen Bestandteile von Religionsausubung (Gottesdienst und andere rituelle Handlungen, Glaubensweitergabe, religioese Lebensfuhrung im Alltag und Gewissensbefolgung) gewahrleistet sind. In einem abschliessenden Vergleich bundelt sie dann die Fragen nach den Rechtsgrundlagen, der inhaltlichen Reichweite und der dogmatischen Struktur der individuellen Religionsausubungsfreiheit. Die Autorin veranschaulicht, dass allen Rechtsordnungen ein von der EMRK vorgeschriebener Kernbestand an Gewahrleistungen auf Grundlage der Religionsfreiheit gemeinsam ist. Sie arbeitet heraus, dass das deutsche Verfassungsrecht daruber hinaus die Religionsausubung in besonders weitreichender Weise garantiert, in Frankreich jedoch vor allem die sichtbare Religionsausubung im staatlichen Raum wegen der verfassungsrechtlichen Laizitat erheblichen Beschrankungen unterliegt, wahrend in Grossbritannien religioese Verhaltensweisen haufig als schutzenswerten Ausdruck der ethnischen Herkunft verstanden werden. Die Autorin zeigt auf, dass der Einfluss der EMRK auf die mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen zu einer dogmatischen Vereinheitlichung des Schutzes der Religionsausubung, nicht aber zu einer Herabsetzung auf ein europaisches Minimum fuhrt.